Privates Zolllager
Auch genannt: Privatlager · özel antrepo
Ein Zolllager, das der Lagerung von Waren durch den Inhaber der Bewilligung für das Zolllagerverfahren vorbehalten ist, der meist auch Lagerhalter ist. Es eignet sich für Unternehmen, die ihre eigenen Nicht-Unionswaren lagern, etwa Händler mit Beständen vor dem Verkauf.
In der Praxis
Ein privates Zolllager erlaubt es, die Abgaben aufzuschieben, bis die Waren auf den Markt gebracht werden, verlangt aber eine Bestandsbuchführung nach zollrechtlichen Anforderungen.
Verwandte Begriffe
- Zolllager
- Ein vom Zoll bewilligter Ort, an dem Nicht-Unionswaren ohne Entrichtung von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können, bis sie in…
- Öffentliches Zolllager
- Ein Zolllager, das jeder Person zur Lagerung von Waren zur Verfügung steht. Nach dem Zollkodex der Union gibt es drei Typen: Typ I, bei dem der…
- Zolllagertypen (Türkei)
- Das türkische Recht teilt Zolllager in mit Buchstaben bezeichnete Typen ein und unterscheidet dabei öffentliche Lager, die jede Person nutzen kann,…