Privates Zolllager

Auch genannt: Privatlager · özel antrepo

Ein Zolllager, das der Lagerung von Waren durch den Inhaber der Bewilligung für das Zolllagerverfahren vorbehalten ist, der meist auch Lagerhalter ist. Es eignet sich für Unternehmen, die ihre eigenen Nicht-Unionswaren lagern, etwa Händler mit Beständen vor dem Verkauf.

In der Praxis

Ein privates Zolllager erlaubt es, die Abgaben aufzuschieben, bis die Waren auf den Markt gebracht werden, verlangt aber eine Bestandsbuchführung nach zollrechtlichen Anforderungen.

Gilt für: EUTürkeiUK

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