Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA)

Auch genannt: vUA · BOI · Binding Origin Information · Bağlayıcı Menşe Bilgisi

Eine Entscheidung der Zollbehörde über den Ursprung bestimmter Waren, die auf Antrag erteilt wird und für einen begrenzten Zeitraum bindend ist, in der EU drei Jahre. Sie kann sowohl den präferenziellen als auch den nichtpräferenziellen Ursprung betreffen.

In der Praxis

Sie ist nützlich, wenn der Ursprung darüber entscheidet, ob Antidumpingzölle oder hohe Drittlandszölle anfallen, und wenn in einer Lieferkette Vormaterialien aus mehreren Ländern zusammenkommen.

Gilt für: EUTürkei

Verwandte Begriffe

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Eine schriftliche Entscheidung einer Zollbehörde über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Waren, die auf Antrag erteilt wird. In der EU gilt…
Ursprungsregeln
Die rechtlichen Kriterien, nach denen bestimmt wird, in welchem Land Waren als hergestellt gelten. Präferenzielle Regeln, festgelegt im jeweiligen…
Nichtpräferenzieller Ursprung
Der Ursprung nach den allgemeinen Regeln eines Zollgebiets, unabhängig von Handelsabkommen. In der EU erhalten Waren, an deren Herstellung mehrere…
Präferenzursprung
Die Ursprungseigenschaft nach den Regeln eines bestimmten Freihandelsabkommens oder eines einseitigen Präferenzsystems, die Waren zu einem ermäßigten…

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