Unterposition · Kapitel 09 · Position 0908
0908.21: weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Unterposition 0908.21 gehört zur Position 0908 („Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“) in Kapitel 09.
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Sätze nach nationalen Tarifpositionen · Kombinierte Nomenklatur der EU
Tarifpositionen (EU) →- 0908 21 00 weder gemahlen noch sonst zerkleinert Frei—
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 5
- ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern außer Belarus, Russland
- Rechtsakt
- Regulation 1227/25
- Unterlagen
- Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
- ZusatzzollZusatzzölle 50 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus, Russland
- Rechtsakt
- Regulation 1227/25
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 4
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Indien
- Rechtsakt
- Regulation 1793/19
- Unterlagen
- C678 GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
- Y978 Befreiung gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1793
- Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
- Rechtsakt
- Regulation 2306/21
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
EU: Einfuhren nach Monaten
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 2,1 Mio. € | 72,7 % | -42,3 % | |
| 538.738 € | 18,7 % | +34 % | |
| 153.023 € | 5,3 % | -18,1 % | |
| 41.491 € | 1,4 % | -28,3 % | |
| 14.849 € | 0,5 % | +64,6 % | |
| 13.178 € | 0,5 % | +25,7 % | |
| 10.394 € | 0,4 % | — | |
| 9014 € | 0,3 % | -91,2 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 19.200 $19.200 $+94.900 $+330.900 $+> 5 Mio. $
Exporte: 45
- Indonesien: 46 Mio. $
- Sri Lanka: 5 Mio. $
- Indien: 2 Mio. $
- Niederlande: 330.900 $
- Vereinigtes Königreich: 263.800 $
- Grenada: 198.100 $
- Deutschland: 143.200 $
- Malaysia: 105.700 $
- Italien: 94.900 $
- Frankreich: 72.900 $
- Vietnam: 55.500 $
- China: 53.500 $
- Kolumbien: 51.900 $
- Papua-Neuguinea: 39.800 $
- Spanien: 38.600 $
- Vereinigte Staaten: 26.300 $
- Lettland: 20.500 $
- Belgien: 19.200 $
- Singapur: 18.400 $
- Pakistan: 15.800 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 12.800 $
- Tansania: 10.400 $
- Australien: 10.000 $
- Costa Rica: 9000 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 7900 $
- Österreich: 5600 $
- Tschechien: 3400 $
- Marokko: 2600 $
- Türkei: 2300 $
- Philippinen: 1700 $
- Bangladesch: 1200 $
- Guatemala: 200 $
- Madagaskar: 200 $
- Polen: 200 $
- Südafrika: 200 $
- Thailand: 100 $
- Brasilien: 0 $
- Dänemark: 0 $
- Ungarn: 0 $
- Irland: 0 $
- Portugal: 0 $
- Rumänien: 0 $
- Russland: 0 $
- Slowakei: 0 $
- Slowenien: 0 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 10.400 $10.400 $+93.400 $+721.400 $+> 3 Mio. $
Importe: 109
- Indien: 29 Mio. $
- Vietnam: 4 Mio. $
- Bangladesch: 4 Mio. $
- Pakistan: 3 Mio. $
- Deutschland: 2 Mio. $
- Niederlande: 2 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 2 Mio. $
- Marokko: 1 Mio. $
- Thailand: 987.700 $
- Österreich: 735.600 $
- Italien: 721.400 $
- Kanada: 460.900 $
- Spanien: 428.200 $
- Vereinigtes Königreich: 366.700 $
- Japan: 327.900 $
- Katar: 313.000 $
- Nepal: 259.700 $
- Malaysia: 259.600 $
- Frankreich: 165.000 $
- Australien: 163.000 $
- Singapur: 133.400 $
- Syrien: 121.700 $
- China: 118.000 $
- Dominikanische Republik: 112.400 $
- Tschechien: 107.400 $
- Südkorea: 103.800 $
- Belgien: 93.400 $
- Neuseeland: 82.500 $
- Chile: 74.700 $
- Russland: 71.700 $
- Israel: 67.900 $
- Südafrika: 61.700 $
- Polen: 57.200 $
- Bahrain: 56.000 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 52.300 $
- Irland: 50.700 $
- Lettland: 42.900 $
- Finnland: 41.700 $
- Schweiz: 40.700 $
- Venezuela: 30.500 $
- Zypern: 26.400 $
- Schweden: 26.300 $
- Norwegen: 23.700 $
- Oman: 22.600 $
- Estland: 18.800 $
- Kasachstan: 18.800 $
- Costa Rica: 17.600 $
- Myanmar: 13.400 $
- Afghanistan: 12.500 $
- Ägypten: 12.100 $
- Dänemark: 11.000 $
- Brunei Darussalam: 10.400 $
- Malediven: 10.400 $
- Portugal: 10.100 $
- Nigeria: 9000 $
- Indonesien: 8100 $
- Malta: 6300 $
- Bulgarien: 6100 $
- Türkei: 5800 $
- Ungarn: 5300 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 46 Mio. $ | 83,9 % | |
| 2 | 5 Mio. $ | 9,9 % | |
| 3 | 2 Mio. $ | 3,2 % | |
| 4 | 330.900 $ | 0,6 % | |
| 5 | 263.800 $ | 0,5 % | |
| 6 | 198.100 $ | 0,4 % | |
| 7 | 143.200 $ | 0,3 % | |
| 8 | 105.700 $ | 0,2 % | |
| 9 | 94.900 $ | 0,2 % | |
| 10 | 72.900 $ | 0,1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 29 Mio. $ | 53,5 % | |
| 2 | 4 Mio. $ | 8,1 % | |
| 3 | 4 Mio. $ | 7,1 % | |
| 4 | 3 Mio. $ | 5,5 % | |
| 5 | 2 Mio. $ | 4,2 % | |
| 6 | 2 Mio. $ | 3,5 % | |
| 7 | 2 Mio. $ | 3,2 % | |
| 8 | 1 Mio. $ | 1,9 % | |
| 9 | 987.700 $ | 1,8 % | |
| 10 | 735.600 $ | 1,3 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
-
FR Doc. 2026-14542 · 91 FR 45516 · Quelle: federalregister.gov
-
FR Doc. 2026-11158 · 91 FR 33854 · Quelle: federalregister.gov
In der Kombinierten Nomenklatur bildet Unterposition 0908.21 eine einzige Tarifposition; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Unterposition 0908.21 ist im türkischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 30 %.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren dieser Waren in die EU auf 2,9 Mio. € (−35 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Indonesien mit einem Anteil von 73 %, gefolgt von Sri Lanka.
2024 wurden weltweit diese Waren im Wert von 55 Mio. $ exportiert (−13,7 % gegenüber dem Vorjahr).
Indonesien lag mit 46 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Sri Lanka.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“?
„weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ fällt unter Unterposition 0908.21 des Harmonisierten Systems, die zu Position 0908 gehört (Abschnitt II). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 0908.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 0908.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 30 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“?
Indonesien, mit 46 Mio. $ im Jahr 2024 (83,9 % der weltweiten Exporte).
Gibt es Antidumping- oder andere Zusatzzölle auf „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher bezieht die EU „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“?
In den zwölf Monaten bis August 2026 waren die wichtigsten Lieferländer Indonesien (73 %), Sri Lanka (19 %) und Papua-Neuguinea (5 %); die Einfuhren beliefen sich insgesamt auf 2,9 Mio. €.