Position · Kapitel 11
1102: Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
Position 1102 ist in 2 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 2
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 332.600 $332.600 $+4,5 Mio. $+25,4 Mio. $+> 92,1 Mio. $
Exporte: 164
- Mexiko: 233,6 Mio. $
- Thailand: 147,8 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 104,2 Mio. $
- Italien: 95,5 Mio. $
- Deutschland: 92,1 Mio. $
- Südafrika: 84,1 Mio. $
- Uganda: 74 Mio. $
- Indien: 72,2 Mio. $
- Niederlande: 69,8 Mio. $
- Frankreich: 55,5 Mio. $
- Kolumbien: 53,4 Mio. $
- Belgien: 43,5 Mio. $
- El Salvador: 40,8 Mio. $
- Kanada: 30,9 Mio. $
- Spanien: 27,7 Mio. $
- Portugal: 25,4 Mio. $
- Tansania: 23,5 Mio. $
- Polen: 21,2 Mio. $
- Australien: 17,8 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 16,5 Mio. $
- Brasilien: 15,6 Mio. $
- Dominikanische Republik: 13,5 Mio. $
- Honduras: 10,9 Mio. $
- Costa Rica: 10,9 Mio. $
- Türkei: 10,5 Mio. $
- Österreich: 10,2 Mio. $
- Finnland: 9,4 Mio. $
- Chile: 9,3 Mio. $
- Vietnam: 9 Mio. $
- China: 8,7 Mio. $
- Guatemala: 7,8 Mio. $
- Ungarn: 6,1 Mio. $
- Bulgarien: 5,9 Mio. $
- Rumänien: 5,5 Mio. $
- Angola: 5,3 Mio. $
- Dänemark: 4,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 4,9 Mio. $
- Neuseeland: 4,8 Mio. $
- Lettland: 4,7 Mio. $
- Malaysia: 4,5 Mio. $
- Kambodscha: 4,4 Mio. $
- Slowakei: 4,2 Mio. $
- Slowenien: 4,1 Mio. $
- Schweden: 3,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 3,8 Mio. $
- Südkorea: 3,3 Mio. $
- Argentinien: 3,3 Mio. $
- Estland: 3,2 Mio. $
- Pakistan: 2,9 Mio. $
- Tschechien: 2,4 Mio. $
- Kenia: 2,2 Mio. $
- Russland: 2,1 Mio. $
- Peru: 2 Mio. $
- Sri Lanka: 1,9 Mio. $
- Serbien: 1,9 Mio. $
- Sambia: 1,9 Mio. $
- Äthiopien: 1,8 Mio. $
- Ukraine: 1,6 Mio. $
- Senegal: 1,6 Mio. $
- Japan: 1,6 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 621.100 $621.100 $+5 Mio. $+16,1 Mio. $+> 52,8 Mio. $
Importe: 217
- Vereinigte Staaten: 326,8 Mio. $
- Spanien: 80,3 Mio. $
- Kanada: 67,3 Mio. $
- Deutschland: 63,5 Mio. $
- Frankreich: 53,8 Mio. $
- Kongo-Kinshasa: 53,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 52,8 Mio. $
- Niederlande: 49,8 Mio. $
- Südsudan: 48 Mio. $
- Belgien: 38,5 Mio. $
- China: 36,6 Mio. $
- Polen: 33,2 Mio. $
- Malaysia: 31,9 Mio. $
- Lesotho: 31,9 Mio. $
- Australien: 26,6 Mio. $
- Philippinen: 23,6 Mio. $
- Italien: 23,5 Mio. $
- Honduras: 22,7 Mio. $
- Ruanda: 20,4 Mio. $
- Chile: 17,5 Mio. $
- Nicaragua: 16,9 Mio. $
- Mosambik: 16,1 Mio. $
- Guatemala: 15,4 Mio. $
- El Salvador: 15 Mio. $
- Malawi: 14,9 Mio. $
- Österreich: 14,8 Mio. $
- Portugal: 14,3 Mio. $
- Mexiko: 13,8 Mio. $
- Haiti: 13,2 Mio. $
- Griechenland: 13,1 Mio. $
- Taiwan: 12,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 12,2 Mio. $
- Thailand: 12,2 Mio. $
- Dänemark: 11,4 Mio. $
- Peru: 10,8 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 10,8 Mio. $
- Südkorea: 10,3 Mio. $
- Indonesien: 9,7 Mio. $
- Neuseeland: 9,2 Mio. $
- Singapur: 8,6 Mio. $
- Japan: 8,2 Mio. $
- Schweden: 8,1 Mio. $
- Angola: 7,5 Mio. $
- Rumänien: 7,4 Mio. $
- Costa Rica: 6,8 Mio. $
- Brasilien: 6,1 Mio. $
- Slowenien: 6 Mio. $
- Myanmar: 6 Mio. $
- Nigeria: 5,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 5,7 Mio. $
- Irland: 5,4 Mio. $
- Trinidad und Tobago: 5,2 Mio. $
- Tschechien: 5,1 Mio. $
- Panama: 5 Mio. $
- Ecuador: 4,9 Mio. $
- Israel: 4,7 Mio. $
- Ungarn: 4,7 Mio. $
- Vietnam: 4,6 Mio. $
- Kolumbien: 4,5 Mio. $
- Schweiz: 4,5 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 233,6 Mio. $ | 14,9 % | |
| 2 | 147,8 Mio. $ | 9,4 % | |
| 3 | 104,2 Mio. $ | 6,6 % | |
| 4 | 95,5 Mio. $ | 6,1 % | |
| 5 | 92,1 Mio. $ | 5,9 % | |
| 6 | 84,1 Mio. $ | 5,3 % | |
| 7 | 74 Mio. $ | 4,7 % | |
| 8 | 72,2 Mio. $ | 4,6 % | |
| 9 | 69,8 Mio. $ | 4,4 % | |
| 10 | 55,5 Mio. $ | 3,5 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 326,8 Mio. $ | 20,8 % | |
| 2 | 80,3 Mio. $ | 5,1 % | |
| 3 | 67,3 Mio. $ | 4,3 % | |
| 4 | 63,5 Mio. $ | 4 % | |
| 5 | 53,8 Mio. $ | 3,4 % | |
| 6 | 53,3 Mio. $ | 3,4 % | |
| 7 | 52,8 Mio. $ | 3,4 % | |
| 8 | 49,8 Mio. $ | 3,2 % | |
| 9 | 48 Mio. $ | 3,1 % | |
| 10 | 38,5 Mio. $ | 2,4 % |
In der Kombinierten Nomenklatur gelten für alle 7 Tarifpositionen unter Position 1102 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im türkischen Zolltarif ist Position 1102 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 40,5 %.
Position 1102 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 6 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 12,8 % (Durchschnitt 7,3 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im britischen Zolltarif gelten für alle 7 Tarifpositionen unter Position 1102 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 1102 umfasst im kanadischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei). Bei 5 davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 1102 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 10 %.
Position 1102 umfasst im brasilianischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 9 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 1102 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 9 %.
Position 1102 umfasst im peruanischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 % (Durchschnitt 4 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 1102 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1102 umfasst im japanischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 15 % und 25 % (Durchschnitt 22,1 %). Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 1102 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 6 % und 25 %. Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1102 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 8 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 1102 in 17 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %. Für 13 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1102 umfasst im norwegischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 1102 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 10 % und 15 %.
Position 1102 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 3 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 1102 im Wert von 1,6 Mrd. $ exportiert (−2,8 % gegenüber dem Vorjahr).
Mexiko lag mit 233,6 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Thailand.
Die höchsten Einfuhren (326,8 Mio. $) entfielen auf die USA.
Unter 164 Exportländern belegte Deutschland mit 92,1 Mio. $ Rang 5.
Deutschland importierte Waren im Wert von 63,5 Mio. $ (Rang 4).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 11 gehören nicht:
a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 und 2101);
b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901;
c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904;
d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005;
e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33).
2.
A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen:
a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert;
b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert.
Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104.
B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert.
Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen.
| Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | |
|---|---|---|---|---|
| 315 Mikrometern | 500 Mikrometern | |||
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) |
| Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — |
| Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — |
| Hafer | 45 % | 5 % | 80 % | — |
| Mais und Körner-Sorghum | 45 % | 2 % | — | 90 % |
| Reis | 45 % | 1,6 % | 80 % | — |
| Buchweizen | 45 % | 4 % | 80 % | — |
| Andere Getreidearten | 45 % | 2 % | 50 % | — |
3. Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:
a) Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b) Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn“?
„Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn“ fällt unter Position 1102 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 11 gehört (Abschnitt II). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 1102 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 40,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn“ in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) werden Einfuhren unter 1102 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 12,8 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn“?
Mexiko, mit 233,6 Mio. $ im Jahr 2024 (14,9 % der weltweiten Exporte).