Position · Kapitel 11
1106: Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
Position 1106 ist in 3 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 3
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 393.000 $393.000 $+2,8 Mio. $+15,5 Mio. $+> 35,8 Mio. $
Exporte: 159
- Vereinigte Staaten: 101,6 Mio. $
- Spanien: 88,8 Mio. $
- Türkei: 61,4 Mio. $
- Indien: 52,2 Mio. $
- China: 35,8 Mio. $
- Deutschland: 34,6 Mio. $
- Thailand: 33 Mio. $
- Italien: 32,5 Mio. $
- Frankreich: 28,6 Mio. $
- Kanada: 28,1 Mio. $
- Niederlande: 27,6 Mio. $
- Brasilien: 23,4 Mio. $
- Peru: 22,6 Mio. $
- Indonesien: 20,8 Mio. $
- Dänemark: 18,8 Mio. $
- Sri Lanka: 15,5 Mio. $
- Malaysia: 15,4 Mio. $
- Ecuador: 14,4 Mio. $
- Vietnam: 14,2 Mio. $
- Polen: 12,4 Mio. $
- Chile: 11,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 11,1 Mio. $
- Singapur: 9,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 8,8 Mio. $
- Nicaragua: 7,5 Mio. $
- Ghana: 7,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 7,4 Mio. $
- Philippinen: 7,4 Mio. $
- Taiwan: 7,3 Mio. $
- Belgien: 7,1 Mio. $
- Georgien: 5,9 Mio. $
- Australien: 5,4 Mio. $
- Nigeria: 5,2 Mio. $
- Tunesien: 5 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 3,9 Mio. $
- Argentinien: 3,3 Mio. $
- Finnland: 3,2 Mio. $
- Uganda: 3,1 Mio. $
- Honduras: 2,8 Mio. $
- Österreich: 2,7 Mio. $
- Bulgarien: 2,5 Mio. $
- Mexiko: 2,4 Mio. $
- Kolumbien: 2,4 Mio. $
- Südafrika: 2,2 Mio. $
- Tschechien: 2 Mio. $
- Ägypten: 2 Mio. $
- Japan: 1,7 Mio. $
- Serbien: 1,6 Mio. $
- Neuseeland: 1,5 Mio. $
- Schweiz: 1,5 Mio. $
- Portugal: 1,4 Mio. $
- Ruanda: 1,3 Mio. $
- Kamerun: 1,3 Mio. $
- Lettland: 1,1 Mio. $
- Zypern: 1,1 Mio. $
- Norwegen: 1,1 Mio. $
- Togo: 957.500 $
- Litauen: 913.200 $
- Lesotho: 824.200 $
- Griechenland: 807.500 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 440.100 $440.100 $+2,6 Mio. $+11,3 Mio. $+> 36,8 Mio. $
Importe: 205
- Vereinigte Staaten: 114,5 Mio. $
- Deutschland: 75,9 Mio. $
- Frankreich: 53,3 Mio. $
- Kanada: 51,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 44,6 Mio. $
- Niederlande: 36,8 Mio. $
- Österreich: 26,2 Mio. $
- China: 25,5 Mio. $
- Italien: 22,8 Mio. $
- Australien: 21,7 Mio. $
- Malaysia: 17,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 16,9 Mio. $
- Japan: 16,3 Mio. $
- Tschechien: 15 Mio. $
- Belgien: 13,9 Mio. $
- Algerien: 13,3 Mio. $
- Spanien: 13,1 Mio. $
- Polen: 12,6 Mio. $
- Singapur: 12,6 Mio. $
- Indien: 11,3 Mio. $
- Mexiko: 11,1 Mio. $
- Russland: 10,1 Mio. $
- Taiwan: 9,5 Mio. $
- Schweiz: 9,3 Mio. $
- Südkorea: 9,1 Mio. $
- Israel: 8,9 Mio. $
- Brasilien: 8,7 Mio. $
- Schweden: 8,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 7,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 7,2 Mio. $
- Nigeria: 6,9 Mio. $
- Bulgarien: 6,6 Mio. $
- Neuseeland: 5,7 Mio. $
- Jamaika: 5,7 Mio. $
- Türkei: 5,5 Mio. $
- Portugal: 5,1 Mio. $
- Kuwait: 4,9 Mio. $
- Indonesien: 4,3 Mio. $
- Oman: 4,1 Mio. $
- Thailand: 3,8 Mio. $
- Irland: 3,8 Mio. $
- Dänemark: 3,7 Mio. $
- Tunesien: 3,3 Mio. $
- Marokko: 3,1 Mio. $
- Südafrika: 3 Mio. $
- Philippinen: 3 Mio. $
- Chile: 3 Mio. $
- Laos: 2,8 Mio. $
- Katar: 2,6 Mio. $
- Iran: 2,6 Mio. $
- Slowakei: 2,5 Mio. $
- Slowenien: 2,4 Mio. $
- Griechenland: 2,4 Mio. $
- Ungarn: 2,4 Mio. $
- Rumänien: 2,3 Mio. $
- Vietnam: 2,2 Mio. $
- Norwegen: 2 Mio. $
- Ukraine: 2 Mio. $
- Pakistan: 1,8 Mio. $
- Kenia: 1,7 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 101,6 Mio. $ | 11,9 % | |
| 2 | 88,8 Mio. $ | 10,4 % | |
| 3 | 61,4 Mio. $ | 7,2 % | |
| 4 | 52,2 Mio. $ | 6,1 % | |
| 5 | 35,8 Mio. $ | 4,2 % | |
| 6 | 34,6 Mio. $ | 4,1 % | |
| 7 | 33 Mio. $ | 3,9 % | |
| 8 | 32,5 Mio. $ | 3,8 % | |
| 9 | 28,6 Mio. $ | 3,4 % | |
| 10 | 28,1 Mio. $ | 3,3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 114,5 Mio. $ | 13,4 % | |
| 2 | 75,9 Mio. $ | 8,9 % | |
| 3 | 53,3 Mio. $ | 6,2 % | |
| 4 | 51,4 Mio. $ | 6 % | |
| 5 | 44,6 Mio. $ | 5,2 % | |
| 6 | 36,8 Mio. $ | 4,3 % | |
| 7 | 26,2 Mio. $ | 3,1 % | |
| 8 | 25,5 Mio. $ | 3 % | |
| 9 | 22,8 Mio. $ | 2,7 % | |
| 10 | 21,7 Mio. $ | 2,5 % |
Position 1106 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 5 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 7,7 % und 10,9 % (Durchschnitt 9 %). Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im türkischen Zolltarif ist Position 1106 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 23,1 % und 30 %.
Position 1106 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 5 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 9,6 % (Durchschnitt 5,8 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im britischen Zolltarif ist Position 1106 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 6 % und 10 %. Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1106 umfasst im kanadischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 1106 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 10 %.
Position 1106 umfasst im brasilianischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 9 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 1106 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 9 %.
Position 1106 umfasst im peruanischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 % (Durchschnitt 2 %). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 1106 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1106 umfasst im japanischen Zolltarif 7 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 0 % und 21,3 % (Durchschnitt 11,4 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 1106 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 0 % und 20 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Position 1106 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 31 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 1106 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1106 umfasst im norwegischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 1106 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 10 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1106 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 8 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 1106 im Wert von 853,9 Mio. $ exportiert (−0,3 % gegenüber dem Vorjahr).
Die USA lagen mit 101,6 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Spanien.
Die höchsten Einfuhren (114,5 Mio. $) entfielen auf die USA.
Unter 159 Exportländern belegte Deutschland mit 34,6 Mio. $ Rang 6.
Deutschland importierte Waren im Wert von 75,9 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Als „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:
a) getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b) Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position…“?
„Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“ fällt unter Position 1106 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 11 gehört (Abschnitt II). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 1106 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 7,7 % bis 10,9 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 1106 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 23,1 % bis 30 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten…“?
Die USA, mit 101,6 Mio. $ im Jahr 2024 (11,9 % der weltweiten Exporte).