Unterposition · Kapitel 20 · Position 2009

2009.21

2009.21: mit einem Brixwert von 20 oder weniger

Unterposition 2009.21 gehört zur Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen“) in Kapitel 20.

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 12 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Sätze nach nationalen Tarifpositionen · Kombinierte Nomenklatur der EU

Tarifpositionen (EU) →
  1. 2009 21 00 mit einem Brixwert von 20 oder weniger 12 %—

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—12 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien 3,6 %
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

8,5 %
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 10,5 %

EU: Einfuhren nach Monaten

letzte 12 Monate20,6 Mio. €+4,6 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,91 € je kg
Präferenzzollsatz98 %
Jan. 2024: 1,5 Mio. €Feb. 2024: 3,3 Mio. €März 2024: 2,2 Mio. €Apr. 2024: 2,7 Mio. €Mai 2024: 2,6 Mio. €Juni 2024: 1,3 Mio. €Juli 2024: 3,5 Mio. €Aug. 2024: 2,7 Mio. €Sept. 2024: 1,1 Mio. €Okt. 2024: 1 Mio. €Nov. 2024: 1,1 Mio. €Dez. 2024: 2 Mio. €Jan. 2025: 2,1 Mio. €Feb. 2025: 1,5 Mio. €März 2025: 2,3 Mio. €Apr. 2025: 1,7 Mio. €Mai 2025: 1,5 Mio. €Juni 2025: 2,2 Mio. €Juli 2025: 1,4 Mio. €Aug. 2025: 1,7 Mio. €Sept. 2025: 1,1 Mio. €Okt. 2025: 681.997 €Nov. 2025: 727.224 €Dez. 2025: 1,4 Mio. €Jan. 2026: 1,4 Mio. €Feb. 2026: 1,6 Mio. €März 2026: 2,2 Mio. €Apr. 2026: 2 Mio. €Mai 2026: 2,2 Mio. €Juni 2026: 2,9 Mio. €Juli 2026: 2,5 Mio. €Aug. 2026: 1,9 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Israel 18,4 Mio. € 89 % +5,5 %
Südafrika 1 Mio. € 5 % +14,3 %
Mexiko 839.165 € 4,1 % -21,9 %
Vereinigtes Königreich 155.235 € 0,8 % +26 %
Ägypten 115.203 € 0,6 % +201,5 %
Türkei 58.667 € 0,3 % +153,4 %
Eswatini 37.973 € 0,2 % -15,2 %
Vietnam 13.627 € 0,1 % -24,5 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

Welthandel 2024

2009.21 · 108 Mio. $

Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 51.200 $51.200 $+478.200 $+3 Mio. $+> 11 Mio. $

Exporte: 83
  1. Israel: 32 Mio. $
  2. Niederlande: 15 Mio. $
  3. Spanien: 11 Mio. $
  4. Mexiko: 10 Mio. $
  5. Vereinigte Staaten: 8 Mio. $
  6. Deutschland: 7 Mio. $
  7. Belgien: 4 Mio. $
  8. Frankreich: 3 Mio. $
  9. Südafrika: 2 Mio. $
  10. Österreich: 2 Mio. $
  11. Südkorea: 2 Mio. $
  12. Belize: 2 Mio. $
  13. Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1 Mio. $
  14. Zypern: 1 Mio. $
  15. Vereinigtes Königreich: 916.500 $
  16. Italien: 887.400 $
  17. Australien: 869.600 $
  18. Polen: 552.400 $
  19. Japan: 519.000 $
  20. Slowakei: 478.200 $
  21. Türkei: 375.900 $
  22. Irland: 224.800 $
  23. Griechenland: 218.200 $
  24. Tschechien: 204.700 $
  25. Russland: 180.900 $
  26. China: 177.600 $
  27. Argentinien: 137.900 $
  28. Brasilien: 122.700 $
  29. Kuba: 116.000 $
  30. Taiwan: 97.700 $
  31. Trinidad und Tobago: 97.400 $
  32. Indien: 95.700 $
  33. Saudi-Arabien: 86.700 $
  34. Marokko: 85.900 $
  35. Ungarn: 80.200 $
  36. Thailand: 79.200 $
  37. Schweiz: 75.900 $
  38. Malaysia: 67.700 $
  39. Bahrain: 51.200 $
  40. Dänemark: 51.100 $
  41. Eswatini: 50.000 $
  42. Portugal: 48.500 $
  43. Kuwait: 46.100 $
  44. Pakistan: 45.800 $
  45. Litauen: 43.900 $
  46. Ägypten: 33.800 $
  47. Kamerun: 31.100 $
  48. Kanada: 28.700 $
  49. Singapur: 28.600 $
  50. Lettland: 25.700 $
  51. Vereinigte Arabische Emirate: 18.500 $
  52. Serbien: 18.400 $
  53. Paraguay: 14.400 $
  54. Armenien: 14.100 $
  55. Peru: 13.600 $
  56. Neuseeland: 13.500 $
  57. Slowenien: 12.100 $
  58. Vietnam: 12.000 $
  59. Algerien: 8300 $
  60. Bangladesch: 6200 $

Größte Exportländer

RangLandWertAnteil
1 Israel 32 Mio. $ 29,7 %
2 Niederlande 15 Mio. $ 13,4 %
3 Spanien 11 Mio. $ 10,6 %
4 Mexiko 10 Mio. $ 9 %
5 Vereinigte Staaten 8 Mio. $ 7,6 %
6 Deutschland 7 Mio. $ 6,6 %
7 Belgien 4 Mio. $ 3,5 %
8 Frankreich 3 Mio. $ 3,1 %
9 Südafrika 2 Mio. $ 2,2 %
10 Österreich 2 Mio. $ 1,9 %

Größte Importländer

RangLandWertAnteil
1 Niederlande 23 Mio. $ 21,3 %
2 Frankreich 16 Mio. $ 14,3 %
3 Deutschland 10 Mio. $ 9,1 %
4 Vereinigte Staaten 7 Mio. $ 6,5 %
5 Vereinigtes Königreich 7 Mio. $ 6,5 %
6 Belgien 6 Mio. $ 5,9 %
7 Kanada 6 Mio. $ 5,4 %
8 China 5 Mio. $ 4,6 %
9 Südkorea 4 Mio. $ 4,1 %
10 Schweiz 3 Mio. $ 3,1 %

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren 1

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • 600010409 HMRC 25. Juni 2024 – 24. Juni 2027 · 2009 21 00 90

    Pink grapefruit juice made from 100% juice not from concentrate. The juice is imported as is, then pasteurised and packed into a 250ml glass bottle with steel twist off cap.

Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen

Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.

  1. GB Tarifänderung

    Update to Autonomous Tariff Suspensions – 28 May 2026

    Trade Tariff news 6499 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

Rechtsänderungen →

In der Kombinierten Nomenklatur bildet Unterposition 2009.21 eine einzige Tarifposition; der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Unterposition 2009.21 ist im türkischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 58,5 %.

Waren aus 133 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren dieser Waren in die EU auf 20,6 Mio. € (+5 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Israel mit einem Anteil von 89 %, gefolgt von Südafrika.

2024 wurden weltweit diese Waren im Wert von 108 Mio. $ exportiert (−7,3 % gegenüber dem Vorjahr).

Israel lag mit 32 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor den Niederlanden.

Anmerkungen

Unterpositions-Anmerkungen

Fragen und Antworten

Welche Zolltarifnummer gilt für „mit einem Brixwert von 20 oder weniger“?

„mit einem Brixwert von 20 oder weniger“ fällt unter Unterposition 2009.21 des Harmonisierten Systems, die zu Position 2009 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „mit einem Brixwert von 20 oder weniger“ in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 2009.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 12 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „mit einem Brixwert von 20 oder weniger“ in der Türkei?

Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 2009.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 58,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welches Land exportiert am meisten „mit einem Brixwert von 20 oder weniger“?

Israel, mit 32 Mio. $ im Jahr 2024 (29,7 % der weltweiten Exporte).

Aus welchen Ländern können „mit einem Brixwert von 20 oder weniger“ zollfrei in die EU eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung in 133 Ländern gilt aufgrund eines Handelsabkommens oder einer Präferenzregelung ein Zollsatz von 0 % (etwa GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Voraussetzung ist, dass die Waren die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und ein Ursprungsnachweis vorliegt; sonst gilt der Drittlandszollsatz von 12 %. Wählen Sie oben ein Ursprungsland, um den Satz für dieses Land zu sehen.

Gibt es Antidumping- oder andere Zusatzzölle auf „mit einem Brixwert von 20 oder weniger“?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher bezieht die EU „mit einem Brixwert von 20 oder weniger“?

In den zwölf Monaten bis August 2026 waren die wichtigsten Lieferländer Israel (89 %), Südafrika (5 %) und Mexiko (4 %); die Einfuhren beliefen sich insgesamt auf 20,6 Mio. €.

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