Position · Kapitel 30
3004: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
12 Unterpositionen bilden Position 3004 in Kapitel 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 12
- 3004.10Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltendArzneimittel mit Penicillin oder Streptomycin
- 3004.20Arzneiwaren: andere, Antibiotika enthaltendAntibiotikahaltige Arzneimittel, dosiert
- 3004.31Andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937: Insulin enthaltendInsulinhaltige Arzneimittel, dosiert
- 3004.32Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltendCorticosteroidhaltige Arzneimittel, dosiert
- 3004.39Andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937: andereAndere hormonhaltige Arzneimittel, dosiert
- 3004.41Ephedrin oder seine Salze enthaltend
- 3004.42Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
- 3004.43Norephedrin oder seine Salze enthaltend
- 3004.49Andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend: andereAndere Arzneimittel mit Alkaloiden, dosiert
- 3004.50andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltendVitaminpräparate als Arzneimittel, dosiert
- 3004.60andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
- 3004.90Arzneiwaren: andereAndere Arzneimittel, dosiert oder Einzelverkauf
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 5,4 Mio. $5,4 Mio. $+368,9 Mio. $+3,5 Mrd. $+> 24,1 Mrd. $
Exporte: 208
- Deutschland: 66,4 Mrd. $
- Schweiz: 46,7 Mrd. $
- Italien: 38,4 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 37,2 Mrd. $
- Irland: 32,1 Mrd. $
- Frankreich: 27,7 Mrd. $
- Indien: 24,1 Mrd. $
- Slowenien: 24 Mrd. $
- Belgien: 22,6 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 18,2 Mrd. $
- Spanien: 14,9 Mrd. $
- Dänemark: 14,5 Mrd. $
- Niederlande: 13,9 Mrd. $
- China: 10,4 Mrd. $
- Kanada: 10 Mrd. $
- Singapur: 9,2 Mrd. $
- Schweden: 8,7 Mrd. $
- Österreich: 8,3 Mrd. $
- Ungarn: 7,4 Mrd. $
- Japan: 6 Mrd. $
- Polen: 3,5 Mrd. $
- Griechenland: 3 Mrd. $
- Tschechien: 3 Mrd. $
- Israel: 2,1 Mrd. $
- Mexiko: 2,1 Mrd. $
- Rumänien: 2 Mrd. $
- Finnland: 2 Mrd. $
- Portugal: 1,7 Mrd. $
- Türkei: 1,6 Mrd. $
- Bulgarien: 1,2 Mrd. $
- Australien: 1,2 Mrd. $
- Brasilien: 1 Mrd. $
- Südkorea: 1 Mrd. $
- Kroatien: 928,7 Mio. $
- Litauen: 863,9 Mio. $
- Argentinien: 822,7 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 793,9 Mio. $
- Taiwan: 735,4 Mio. $
- Malta: 698,7 Mio. $
- Norwegen: 676,8 Mio. $
- Slowakei: 658,5 Mio. $
- Lettland: 643,3 Mio. $
- Zypern: 530 Mio. $
- Saudi-Arabien: 523 Mio. $
- Thailand: 478 Mio. $
- Pakistan: 465,5 Mio. $
- Indonesien: 446 Mio. $
- Serbien: 436,2 Mio. $
- Malaysia: 422,1 Mio. $
- Guatemala: 408,9 Mio. $
- Ägypten: 371,8 Mio. $
- Kolumbien: 368,9 Mio. $
- Jordanien: 368 Mio. $
- Südafrika: 359,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 336,7 Mio. $
- Russland: 332,4 Mio. $
- Vietnam: 212,1 Mio. $
- Ukraine: 207,7 Mio. $
- Nordmazedonien: 206,7 Mio. $
- El Salvador: 197,5 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 207,3 Mio. $207,3 Mio. $+1,2 Mrd. $+4,7 Mrd. $+> 17,4 Mrd. $
Importe: 224
- Vereinigte Staaten: 90,9 Mrd. $
- Schweiz: 47 Mrd. $
- Deutschland: 31 Mrd. $
- Belgien: 23,2 Mrd. $
- China: 19,3 Mrd. $
- Italien: 18,3 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 17,4 Mrd. $
- Frankreich: 17 Mrd. $
- Japan: 15,1 Mrd. $
- Spanien: 14,1 Mrd. $
- Niederlande: 13 Mrd. $
- Kanada: 9,5 Mrd. $
- Slowenien: 8,5 Mrd. $
- Russland: 8 Mrd. $
- Polen: 7,2 Mrd. $
- Australien: 5,7 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 5,4 Mrd. $
- Brasilien: 5,4 Mrd. $
- Irland: 5,3 Mrd. $
- Tschechien: 5,2 Mrd. $
- Rumänien: 5,1 Mrd. $
- Dänemark: 4,8 Mrd. $
- Südkorea: 4,7 Mrd. $
- Mexiko: 4,5 Mrd. $
- Österreich: 4,5 Mrd. $
- Schweden: 3,8 Mrd. $
- Taiwan: 3,5 Mrd. $
- Ungarn: 3,2 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 2,9 Mrd. $
- Portugal: 2,7 Mrd. $
- Ägypten: 2,7 Mrd. $
- Griechenland: 2,7 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 2,6 Mrd. $
- Türkei: 2,5 Mrd. $
- Kolumbien: 2,2 Mrd. $
- Vietnam: 2,2 Mrd. $
- Israel: 2,1 Mrd. $
- Ukraine: 1,9 Mrd. $
- Südafrika: 1,9 Mrd. $
- Singapur: 1,8 Mrd. $
- Slowakei: 1,8 Mrd. $
- Thailand: 1,7 Mrd. $
- Bulgarien: 1,7 Mrd. $
- Norwegen: 1,7 Mrd. $
- Finnland: 1,6 Mrd. $
- Philippinen: 1,5 Mrd. $
- Litauen: 1,5 Mrd. $
- Kuwait: 1,5 Mrd. $
- Kasachstan: 1,5 Mrd. $
- Chile: 1,4 Mrd. $
- Usbekistan: 1,4 Mrd. $
- Kroatien: 1,4 Mrd. $
- Serbien: 1,3 Mrd. $
- Malaysia: 1,3 Mrd. $
- Indien: 1,2 Mrd. $
- Argentinien: 1,2 Mrd. $
- Irak: 967,3 Mio. $
- Neuseeland: 894,2 Mio. $
- Lettland: 866,3 Mio. $
- Panama: 799,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 66,4 Mrd. $ | 13,8 % | |
| 2 | 46,7 Mrd. $ | 9,7 % | |
| 3 | 38,4 Mrd. $ | 8 % | |
| 4 | 37,2 Mrd. $ | 7,7 % | |
| 5 | 32,1 Mrd. $ | 6,7 % | |
| 6 | 27,7 Mrd. $ | 5,7 % | |
| 7 | 24,1 Mrd. $ | 5 % | |
| 8 | 24 Mrd. $ | 5 % | |
| 9 | 22,6 Mrd. $ | 4,7 % | |
| 10 | 18,2 Mrd. $ | 3,8 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 90,9 Mrd. $ | 18,8 % | |
| 2 | 47 Mrd. $ | 9,7 % | |
| 3 | 31 Mrd. $ | 6,4 % | |
| 4 | 23,2 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 5 | 19,3 Mrd. $ | 4 % | |
| 6 | 18,3 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 7 | 17,4 Mrd. $ | 3,6 % | |
| 8 | 17 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 9 | 15,1 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 10 | 14,1 Mrd. $ | 2,9 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 3004 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3004 umfasst im türkischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 3004 in 18 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3004 umfasst im britischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 3004 in 54 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3004 umfasst im mexikanischen Zolltarif 79 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 % (Durchschnitt 3,4 %). Bei 49 davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 3004 in 154 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 14 %. Bei 37 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3004 umfasst im argentinischen Zolltarif 708 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 14 % (Durchschnitt 7,3 %). Bei 99 davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 3004 in 30 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 3004 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 25 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 3004 in 15 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3004 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 105 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 0 % und 20 % (Durchschnitt 0,2 %). Bei 104 davon beträgt der Satz 0 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 3004 in 44 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3004 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 12 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 3004 in 13 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3004 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 22 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 2,7 %). Bei 10 davon beträgt der Satz 0 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 3004 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 0 % (zollfrei).
Der Welthandel mit Waren der Position 3004 belief sich 2024 auf 482,3 Mrd. $, ein Plus von 2,9 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Deutschland (13,8 % des Gesamtwerts), gefolgt von der Schweiz.
Die USA importierten am meisten (90,9 Mrd. $).
Deutschland importierte Waren im Wert von 31 Mrd. $ (Rang 3).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht:
a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404);
c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g) Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h) Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502);
ij) Diagnostikreagenzien der Position 3822.
2. Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse“ Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:
a) als ungemischte Erzeugnisse:
1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;
b) als gemischte Erzeugnisse:
1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
4. Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:
a) steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b) sterile Laminariastifte und -tampons;
c) sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d) Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e) Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei anerkannten klinischen Studien, dosiert, selbst wenn sie möglicherweise Wirkstoffe enthalten;
f) Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h) empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij) Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k) pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l) Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterpositionen 300213 und 300214 gilt Folgendes:
a) als ungemischte Erzeugnisse gelten reine Produkte auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b) als gemischte Erzeugnisse gelten:
1) die in a) genannten Erzeugnisse in Wasser oder anderen Lösungsmitteln gelöst;
2) die in a) und b) 1) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels; und
3) die in a), b) 1) und b) 2) genannten Erzeugnisse mit einem anderen Additiv.
2. Zu den Unterpositionen 300360 und 300460 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
Zusätzliche Anmerkung
1. Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden:
a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c) die zu verabreichende Menge und
d) die Art der Anwendung.
In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen.
Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder…“?
„Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ fällt unter Position 3004 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 30 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 3004 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 3004 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position…“?
Deutschland, mit 66,4 Mrd. $ im Jahr 2024 (13,8 % der weltweiten Exporte).