Position · Kapitel 32
3203: Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
Position 3203 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 3203.00 in Kapitel 32 („Gerb- und Farbstoffauszüge“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 256.200 $256.200 $+3,5 Mio. $+38,8 Mio. $+> 145,4 Mio. $
Exporte: 134
- China: 261 Mio. $
- Niederlande: 178,1 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 153 Mio. $
- Deutschland: 145,4 Mio. $
- Peru: 130,5 Mio. $
- Spanien: 121 Mio. $
- Dänemark: 107,2 Mio. $
- Indien: 100,2 Mio. $
- Italien: 86,3 Mio. $
- Frankreich: 79,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 48,1 Mio. $
- Irland: 43 Mio. $
- Mexiko: 38,8 Mio. $
- Israel: 34,8 Mio. $
- Schweiz: 32,3 Mio. $
- Neuseeland: 31,8 Mio. $
- Türkei: 19,1 Mio. $
- Österreich: 19,1 Mio. $
- Japan: 18,7 Mio. $
- Polen: 16 Mio. $
- Australien: 11,3 Mio. $
- Brasilien: 9,8 Mio. $
- Kanada: 7,8 Mio. $
- Singapur: 7,7 Mio. $
- Taiwan: 7 Mio. $
- Belgien: 6,6 Mio. $
- Kenia: 5,4 Mio. $
- Slowenien: 5,3 Mio. $
- Malaysia: 4,5 Mio. $
- Südkorea: 4,1 Mio. $
- Island: 3,9 Mio. $
- Thailand: 3,5 Mio. $
- Schweden: 2,4 Mio. $
- Tschechien: 2,3 Mio. $
- Ecuador: 2,1 Mio. $
- Ungarn: 1,8 Mio. $
- Litauen: 1,6 Mio. $
- Russland: 1,6 Mio. $
- Indonesien: 1,6 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 1,6 Mio. $
- Guatemala: 1,4 Mio. $
- Lettland: 1,2 Mio. $
- Bulgarien: 1,1 Mio. $
- Myanmar: 980.300 $
- Rumänien: 974.500 $
- Südafrika: 918.600 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 907.900 $
- Portugal: 906.700 $
- Chile: 791.500 $
- Philippinen: 712.900 $
- Argentinien: 688.300 $
- Luxemburg: 619.800 $
- Nepal: 571.100 $
- Vietnam: 544.600 $
- Kasachstan: 509.100 $
- Ägypten: 428.800 $
- Kolumbien: 416.000 $
- Costa Rica: 359.900 $
- Dominikanische Republik: 346.600 $
- Senegal: 322.400 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 557.700 $557.700 $+5,6 Mio. $+24 Mio. $+> 89 Mio. $
Importe: 194
- Vereinigte Staaten: 206 Mio. $
- Deutschland: 133,3 Mio. $
- Niederlande: 115,8 Mio. $
- Japan: 100,8 Mio. $
- Frankreich: 92,5 Mio. $
- Spanien: 89 Mio. $
- Italien: 77,1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 73,4 Mio. $
- Südkorea: 65 Mio. $
- Dänemark: 53,9 Mio. $
- China: 45,2 Mio. $
- Schweiz: 43,9 Mio. $
- Kanada: 42,1 Mio. $
- Polen: 34,4 Mio. $
- Irland: 33,2 Mio. $
- Mexiko: 33 Mio. $
- Belgien: 30,5 Mio. $
- Türkei: 26,3 Mio. $
- Kolumbien: 24 Mio. $
- Australien: 22,2 Mio. $
- Brasilien: 19 Mio. $
- Thailand: 19 Mio. $
- Norwegen: 18,9 Mio. $
- Peru: 18,9 Mio. $
- Österreich: 18,8 Mio. $
- Russland: 18,4 Mio. $
- Vietnam: 16,9 Mio. $
- Ägypten: 16,5 Mio. $
- Tschechien: 13,4 Mio. $
- Indien: 12,9 Mio. $
- Ungarn: 11,4 Mio. $
- Rumänien: 10,8 Mio. $
- Ukraine: 10,5 Mio. $
- Malaysia: 10,1 Mio. $
- Indonesien: 10 Mio. $
- Südafrika: 9,4 Mio. $
- Taiwan: 9,4 Mio. $
- Israel: 9,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 8,9 Mio. $
- Argentinien: 8,5 Mio. $
- Guatemala: 8,4 Mio. $
- Iran: 8,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 8,4 Mio. $
- Ecuador: 7,4 Mio. $
- Schweden: 7,1 Mio. $
- Slowenien: 5,9 Mio. $
- Chile: 5,8 Mio. $
- Portugal: 5,6 Mio. $
- Litauen: 5 Mio. $
- Neuseeland: 4,7 Mio. $
- Singapur: 4,6 Mio. $
- Griechenland: 4,3 Mio. $
- Philippinen: 3,9 Mio. $
- Finnland: 3,8 Mio. $
- Ghana: 3,7 Mio. $
- Dominikanische Republik: 3,6 Mio. $
- Slowakei: 3,4 Mio. $
- El Salvador: 3,4 Mio. $
- Bulgarien: 3,2 Mio. $
- Serbien: 2,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 261 Mio. $ | 14,7 % | |
| 2 | 178,1 Mio. $ | 10 % | |
| 3 | 153 Mio. $ | 8,6 % | |
| 4 | 145,4 Mio. $ | 8,2 % | |
| 5 | 130,5 Mio. $ | 7,4 % | |
| 6 | 121 Mio. $ | 6,8 % | |
| 7 | 107,2 Mio. $ | 6 % | |
| 8 | 100,2 Mio. $ | 5,7 % | |
| 9 | 86,3 Mio. $ | 4,9 % | |
| 10 | 79,7 Mio. $ | 4,5 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 206 Mio. $ | 11,6 % | |
| 2 | 133,3 Mio. $ | 7,5 % | |
| 3 | 115,8 Mio. $ | 6,5 % | |
| 4 | 100,8 Mio. $ | 5,7 % | |
| 5 | 92,5 Mio. $ | 5,2 % | |
| 6 | 89 Mio. $ | 5 % | |
| 7 | 77,1 Mio. $ | 4,3 % | |
| 8 | 73,4 Mio. $ | 4,1 % | |
| 9 | 65 Mio. $ | 3,7 % | |
| 10 | 53,9 Mio. $ | 3 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1395 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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The Russia (Sanctions) (EU Exit) (Amendment) Regulations 2026
S.I. 2026/543 · Quelle: legislation.gov.uk
Position 3203 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 2 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 2,5 % (Durchschnitt 1,3 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im türkischen Zolltarif ist Position 3203 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 2,5 %. Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3203 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 3 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 3,1 % (Durchschnitt 1 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im britischen Zolltarif ist Position 3203 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3203 umfasst im kanadischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 3203 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3203 umfasst im brasilianischen Zolltarif 7 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 9 % (Durchschnitt 5,1 %). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 3203 in 13 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 9 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3203 umfasst im peruanischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 3203 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3203 umfasst im japanischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 3203 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3203 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 6 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 3203 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) nicht weiter unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif bildet Position 3203 eine einzige Tarifposition; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 3203 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3203 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 2 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 5 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 3203 im Wert von 1,8 Mrd. $ exportiert (+1,6 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 261 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor den Niederlanden.
Die höchsten Einfuhren (206 Mio. $) entfielen auf die USA.
Unter 134 Exportländern belegte Deutschland mit 145,4 Mio. $ Rang 4.
Deutschland importierte Waren im Wert von 133,3 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6. Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien“ nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:
a) Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b) Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs“?
„Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs“ fällt unter Position 3203 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 32 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 3203 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 2,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 3203 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 2,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs“?
China, mit 261 Mio. $ im Jahr 2024 (14,7 % der weltweiten Exporte).