Kapitel
Kapitel 90: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; mess-, prüf- oder Präzisionsinstrumente, -Apparate und -Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
32 Positionen bilden Kapitel 90, das zu Abschnitt XVIII gehört („Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 32
- 9001Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- 9002Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- 9003Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon
- 9004Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
- 9005Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausgenommen Instrumente für Radioastronomie)
- 9006Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)
- 9007Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
- 9008Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
- 9010Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände
- 9011Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion
- 9012Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen
- 9013Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
- 9014Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte
- 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
- 9016Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten
- 9017Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- 9019Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
- 9020Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9022Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- Gamma- oder andere ionisierende Strahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen
- 9023Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet
- 9024Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen)
- 9025Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
- 9026Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032
- 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
- 9028Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür
- 9029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
- 9030Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
- 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- 9032Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln
- 9033Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 8,5 Mio. $8,5 Mio. $+265,7 Mio. $+6,6 Mrd. $+> 22,9 Mrd. $
Exporte: 225
- Vereinigte Staaten: 107,8 Mrd. $
- China: 83,2 Mrd. $
- Deutschland: 78,5 Mrd. $
- Japan: 40 Mrd. $
- Mexiko: 37,2 Mrd. $
- Niederlande: 26,5 Mrd. $
- Irland: 22,9 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 20,6 Mrd. $
- Schweiz: 20,5 Mrd. $
- Singapur: 19,5 Mrd. $
- Frankreich: 18,9 Mrd. $
- Malaysia: 17,6 Mrd. $
- Italien: 16,9 Mrd. $
- Südkorea: 15,2 Mrd. $
- Taiwan: 12,9 Mrd. $
- Costa Rica: 9,6 Mrd. $
- Kanada: 8,3 Mrd. $
- Thailand: 8,3 Mrd. $
- Israel: 7,9 Mrd. $
- Belgien: 7,9 Mrd. $
- Polen: 7,8 Mrd. $
- Tschechien: 7,4 Mrd. $
- Vietnam: 6,6 Mrd. $
- Österreich: 5,8 Mrd. $
- Ungarn: 5,3 Mrd. $
- Indien: 5,1 Mrd. $
- Dänemark: 5 Mrd. $
- Schweden: 5 Mrd. $
- Spanien: 4,3 Mrd. $
- Australien: 3,8 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 3,6 Mrd. $
- Rumänien: 3,5 Mrd. $
- Philippinen: 3,1 Mrd. $
- Finnland: 2,9 Mrd. $
- Dominikanische Republik: 2,7 Mrd. $
- Portugal: 2,6 Mrd. $
- Türkei: 2,1 Mrd. $
- Norwegen: 2 Mrd. $
- Brasilien: 1,3 Mrd. $
- Indonesien: 1,3 Mrd. $
- Bulgarien: 1,3 Mrd. $
- Litauen: 1,3 Mrd. $
- Slowakei: 1,2 Mrd. $
- Slowenien: 989,9 Mio. $
- Tunesien: 987,6 Mio. $
- Griechenland: 867,7 Mio. $
- Estland: 812,1 Mio. $
- Neuseeland: 809,8 Mio. $
- Südafrika: 606,7 Mio. $
- Island: 578,8 Mio. $
- Pakistan: 570,1 Mio. $
- Russland: 542,1 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 528,3 Mio. $
- Serbien: 466,7 Mio. $
- Lettland: 439,9 Mio. $
- Saudi-Arabien: 388,9 Mio. $
- Kroatien: 265,7 Mio. $
- Laos: 258,7 Mio. $
- Luxemburg: 258,4 Mio. $
- Kasachstan: 199,3 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 142,4 Mio. $142,4 Mio. $+942,9 Mio. $+7,3 Mrd. $+> 21,8 Mrd. $
Importe: 225
- Vereinigte Staaten: 124,1 Mrd. $
- China: 59 Mrd. $
- Deutschland: 47,9 Mrd. $
- Niederlande: 39,4 Mrd. $
- Japan: 25,8 Mrd. $
- Frankreich: 23,6 Mrd. $
- Südkorea: 21,8 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 20,8 Mrd. $
- Mexiko: 18,2 Mrd. $
- Italien: 16,3 Mrd. $
- Kanada: 15,1 Mrd. $
- Taiwan: 13,7 Mrd. $
- Indien: 13,7 Mrd. $
- Belgien: 13,3 Mrd. $
- Singapur: 13 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 12,5 Mrd. $
- Spanien: 11,5 Mrd. $
- Schweiz: 9,8 Mrd. $
- Australien: 9,6 Mrd. $
- Polen: 9,3 Mrd. $
- Brasilien: 8,5 Mrd. $
- Vietnam: 7,8 Mrd. $
- Malaysia: 7,3 Mrd. $
- Russland: 7 Mrd. $
- Thailand: 6,9 Mrd. $
- Türkei: 6,9 Mrd. $
- Österreich: 6 Mrd. $
- Irland: 6 Mrd. $
- Tschechien: 5,7 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 5,5 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 5,2 Mrd. $
- Schweden: 5,1 Mrd. $
- Indonesien: 4,2 Mrd. $
- Dänemark: 3,8 Mrd. $
- Israel: 3,6 Mrd. $
- Ungarn: 3,3 Mrd. $
- Rumänien: 3,3 Mrd. $
- Norwegen: 3,2 Mrd. $
- Philippinen: 2,9 Mrd. $
- Portugal: 2,6 Mrd. $
- Südafrika: 2,5 Mrd. $
- Finnland: 2,3 Mrd. $
- Slowakei: 2,2 Mrd. $
- Kolumbien: 2 Mrd. $
- Argentinien: 1,9 Mrd. $
- Ukraine: 1,8 Mrd. $
- Griechenland: 1,8 Mrd. $
- Chile: 1,7 Mrd. $
- Neuseeland: 1,6 Mrd. $
- Kasachstan: 1,6 Mrd. $
- Ägypten: 1,6 Mrd. $
- Marokko: 1,4 Mrd. $
- Costa Rica: 1,3 Mrd. $
- Slowenien: 1,2 Mrd. $
- Iran: 1,1 Mrd. $
- Peru: 1,1 Mrd. $
- Algerien: 942,9 Mio. $
- Bulgarien: 935,1 Mio. $
- Kroatien: 883,4 Mio. $
- Katar: 861,6 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 107,8 Mrd. $ | 15,9 % | |
| 2 | 83,2 Mrd. $ | 12,3 % | |
| 3 | 78,5 Mrd. $ | 11,6 % | |
| 4 | 40 Mrd. $ | 5,9 % | |
| 5 | 37,2 Mrd. $ | 5,5 % | |
| 6 | 26,5 Mrd. $ | 3,9 % | |
| 7 | 22,9 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 8 | 20,6 Mrd. $ | 3 % | |
| 9 | 20,5 Mrd. $ | 3 % | |
| 10 | 19,5 Mrd. $ | 2,9 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 124,1 Mrd. $ | 18,3 % | |
| 2 | 59 Mrd. $ | 8,7 % | |
| 3 | 47,9 Mrd. $ | 7,1 % | |
| 4 | 39,4 Mrd. $ | 5,8 % | |
| 5 | 25,8 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 6 | 23,6 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 7 | 21,8 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 8 | 20,8 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 9 | 18,2 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 10 | 16,3 Mrd. $ | 2,4 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Kapitel 90 in 215 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 6,7 %. Bei 138 davon beträgt der Satz 0 %.
Kapitel 90 umfasst im türkischen Zolltarif 348 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 6,7 % (Durchschnitt 1,8 %). Bei 158 davon beträgt der Satz 0 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Kapitel 90 in 302 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 16 %. Bei 217 davon beträgt der Satz 0 %. Für 6 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Der Welthandel mit Waren des Kapitels 90 belief sich 2024 auf 677,5 Mrd. $, ein Plus von 1,5 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus den USA (15,9 % des Gesamtwerts), gefolgt von China.
Die USA importierten am meisten (124,1 Mrd. $).
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht:
a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911);
b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI);
c) feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909;
d) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71);
e) Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017;
f) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); Waren, die speziell zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind, werden jedoch in die Position 9021 eingereiht;
g) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder Pappeschneidemaschinen aller Art (Position 8441); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen oder Wasserstrahlschneidemaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung (z. B. sog. „optische“ Teilköpfe), der Position 8466 (ausgenommen rein optische Vorrichtungen, wie z. B. Zentrierfernrohre und Fluchtfernrohre); Rechenmaschinen (Position8470); Druckminderventile sowie andere Ventile und Armaturen der Position 8481; Maschinen und Apparate (einschließlich Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien) der Position 8486;
h) Scheinwerfer von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (Position 8512); tragbare elektrische Leuchten der Position 8513; kinematografische Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte sowie Geräte zum serienweisen Kopieren von Tonträgern (Position 8519); Tonabnehmer (Position 8522); Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Position 8525); Radargeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte (Position 8526); Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel (Position 8536); numerische Steuerungen der Position 8537; innenverspiegelte Scheinwerferlampen (Position 8539); Kabel aus optischen Fasern, der Position 8544;
ij) Scheinwerfer der Position 9405;
k) Waren des Kapitels 95;
l) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren der Position 9620;
m) Hohlmaße; sie sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen;
n) Spulen und ähnliche Materialträger (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit, z. B. nach Position 3923 oder Abschnitt XV).
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen:
a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind;
b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen;
c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
6. Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ Apparate und Vorrichtungen
zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder
zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung.
Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.
7. Zu Position 9032 gehören nur:
a) Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten;
b) selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „elektronisch“ im Sinne der Unterpositionen 90153010, 90258040, 90261021, 90261029, 90262020, 90268020, 90271010 und 90321020 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
2. Im Sinne der Unterposition 90211010 bezeichnet der Ausdruck ‚orthopädische Apparate und Vorrichtungen‘ Apparate und Vorrichtungen, die im Unterschied zu Erzeugnissen, welche für verschiedene Zwecke verwendet werden können (beispielsweise Erzeugnisse für überbeanspruchte Gelenke, Bänder oder Sehnen, verursacht durch sportliche Aktivitäten oder Maschineschreiben, und Erzeugnisse, die lediglich – beispielsweise entzündungsbedingte – Schmerzen in dem beschädigten oder versehrten Körperteil lindern) besonders für einen bestimmten orthopädischen Zweck konzipiert sind.
Die ‚orthopädischen Apparate und Vorrichtungen‘ müssen eine bestimmte Bewegung des beschädigten oder versehrten Körperteils (z. B. Gelenke, Bänder Sehnen) vollständig verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen werden, was sie von anderen Erzeugnissen unterscheidet, die bestimmte Bewegungen zwar nicht verhindern können, aber dennoch aufgrund ihrer relativen Steifheit reflexartige Bewegungen (d. h. unbewusst ausgeführte Bewegungen) verhindern, beispielsweise flexible Schienen, Druckpelotten, nicht elastische Spinnstoffe, bewegungseinschränkende Klettverschlussbänder.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate…“?
„Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; mess-, prüf- oder Präzisionsinstrumente, -Apparate und -Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte“ bildet Kapitel 90 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt XVIII. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Optische, fotografische oder kinematografische…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 90 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 6,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Optische, fotografische oder kinematografische…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 90 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 6,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Optische, fotografische oder kinematografische…“?
Die USA, mit 107,8 Mrd. $ im Jahr 2024 (15,9 % der weltweiten Exporte).