Kapitel
Kapitel 97: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Kapitel 97 des Harmonisierten Systems umfasst 6 Positionen und gehört zu Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 6
- 9701Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke
- 9702Originalstiche, -schnitte und -steindrucke
- 9703Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art
- 9704Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907
- 9705Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert
- 9706Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,4 Mio. $1,4 Mio. $+9,6 Mio. $+103,4 Mio. $+> 785,7 Mio. $
Exporte: 221
- Vereinigte Staaten: 6,8 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 4,3 Mrd. $
- Frankreich: 2,8 Mrd. $
- Schweiz: 2 Mrd. $
- Deutschland: 1,4 Mrd. $
- China: 1,2 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 785,7 Mio. $
- Italien: 726,1 Mio. $
- Japan: 652 Mio. $
- Belgien: 545,1 Mio. $
- Spanien: 531,6 Mio. $
- Niederlande: 507,6 Mio. $
- Österreich: 388,9 Mio. $
- Südkorea: 315 Mio. $
- Brasilien: 248,5 Mio. $
- Indien: 223,1 Mio. $
- Kanada: 194,9 Mio. $
- Singapur: 175,2 Mio. $
- Taiwan: 156,9 Mio. $
- Mexiko: 115,8 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 114,5 Mio. $
- Australien: 103,4 Mio. $
- Britische Jungferninseln: 100,6 Mio. $
- Südafrika: 86,1 Mio. $
- Dänemark: 84,3 Mio. $
- Polen: 64,8 Mio. $
- Russland: 62,8 Mio. $
- Tschechien: 62,7 Mio. $
- Kuwait: 60,5 Mio. $
- Schweden: 56,8 Mio. $
- Griechenland: 56,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 53,8 Mio. $
- Israel: 52,4 Mio. $
- Norwegen: 47,8 Mio. $
- Türkei: 43,6 Mio. $
- Ghana: 40,9 Mio. $
- Luxemburg: 38,5 Mio. $
- Portugal: 38,1 Mio. $
- Irland: 35,5 Mio. $
- Neuseeland: 34,8 Mio. $
- Ägypten: 32,4 Mio. $
- Kolumbien: 30,3 Mio. $
- Thailand: 26,7 Mio. $
- Argentinien: 21,7 Mio. $
- Indonesien: 20,8 Mio. $
- Trinidad und Tobago: 18,6 Mio. $
- Rumänien: 15 Mio. $
- Iran: 14,7 Mio. $
- Ukraine: 14,1 Mio. $
- Philippinen: 13,8 Mio. $
- Ungarn: 13,6 Mio. $
- Nigeria: 13,5 Mio. $
- Litauen: 11,7 Mio. $
- Antigua und Barbuda: 11,6 Mio. $
- Marokko: 9,6 Mio. $
- Malta: 8,7 Mio. $
- Kuba: 8,3 Mio. $
- Panama: 8 Mio. $
- Libanon: 8 Mio. $
- Guatemala: 7,9 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,1 Mio. $1,1 Mio. $+11,2 Mio. $+168,3 Mio. $+> 1,1 Mrd. $
Importe: 215
- Vereinigte Staaten: 6,1 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 4,1 Mrd. $
- Schweiz: 2,7 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,2 Mrd. $
- Frankreich: 1,9 Mrd. $
- Singapur: 1,2 Mrd. $
- Deutschland: 1,1 Mrd. $
- Niederlande: 561 Mio. $
- Japan: 536,5 Mio. $
- Südkorea: 504,3 Mio. $
- China: 497 Mio. $
- Belgien: 419,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 353,8 Mio. $
- Luxemburg: 313,8 Mio. $
- Italien: 304,5 Mio. $
- Österreich: 275,2 Mio. $
- Mexiko: 221,4 Mio. $
- Spanien: 210,8 Mio. $
- Kanada: 207,5 Mio. $
- Australien: 199,8 Mio. $
- Taiwan: 175,3 Mio. $
- Indien: 168,3 Mio. $
- Schweden: 162 Mio. $
- Saudi-Arabien: 135 Mio. $
- Norwegen: 128,9 Mio. $
- Dänemark: 124,1 Mio. $
- Brasilien: 79,8 Mio. $
- Neuseeland: 61,8 Mio. $
- Malaysia: 61,8 Mio. $
- Thailand: 60,5 Mio. $
- Irland: 47,4 Mio. $
- Ukraine: 47,2 Mio. $
- Polen: 41,6 Mio. $
- Tschechien: 37,1 Mio. $
- Katar: 37,1 Mio. $
- Türkei: 36,8 Mio. $
- Portugal: 35,5 Mio. $
- Israel: 34,9 Mio. $
- Indonesien: 28 Mio. $
- Griechenland: 27,7 Mio. $
- Zypern: 26,6 Mio. $
- Vietnam: 23,3 Mio. $
- Gibraltar: 22,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 16,5 Mio. $
- Ungarn: 16,4 Mio. $
- Südafrika: 16,1 Mio. $
- Argentinien: 15,3 Mio. $
- Libanon: 13,4 Mio. $
- Oman: 13,3 Mio. $
- Kasachstan: 12,7 Mio. $
- Bermuda: 12,2 Mio. $
- Nigeria: 12 Mio. $
- Chile: 11,6 Mio. $
- Marokko: 11,2 Mio. $
- Kuwait: 11,1 Mio. $
- Uruguay: 11,1 Mio. $
- Malta: 10,1 Mio. $
- Philippinen: 9,9 Mio. $
- Rumänien: 9,4 Mio. $
- Finnland: 9,3 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 6,8 Mrd. $ | 26,3 % | |
| 2 | 4,3 Mrd. $ | 16,6 % | |
| 3 | 2,8 Mrd. $ | 10,8 % | |
| 4 | 2 Mrd. $ | 7,8 % | |
| 5 | 1,4 Mrd. $ | 5,4 % | |
| 6 | 1,2 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 7 | 785,7 Mio. $ | 3 % | |
| 8 | 726,1 Mio. $ | 2,8 % | |
| 9 | 652 Mio. $ | 2,5 % | |
| 10 | 545,1 Mio. $ | 2,1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 6,1 Mrd. $ | 23,8 % | |
| 2 | 4,1 Mrd. $ | 15,8 % | |
| 3 | 2,7 Mrd. $ | 10,4 % | |
| 4 | 2,2 Mrd. $ | 8,5 % | |
| 5 | 1,9 Mrd. $ | 7,2 % | |
| 6 | 1,2 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 7 | 1,1 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 8 | 561 Mio. $ | 2,2 % | |
| 9 | 536,5 Mio. $ | 2,1 % | |
| 10 | 504,3 Mio. $ | 2 % |
Kapitel 97 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 19 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im türkischen Zolltarif ist Kapitel 97 in 27 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Kapitel 97 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 19 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
2024 wurden weltweit Waren des Kapitels 97 im Wert von 25,8 Mrd. $ exportiert (−6,2 % gegenüber dem Vorjahr).
Die USA lagen mit 6,8 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor dem Vereinigten Königreich.
Die höchsten Einfuhren (6,1 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 97 gehören nicht:
a) Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b) bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c) echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).
2. Zu Position 9701 gehören keine Mosaike, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
3. Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platten in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren auf einen beliebigen Stoff in Schwarzweiß oder Farbig unmittelbar abgezogen sind.
4. Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
5.
A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97.
B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
6. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.
Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.
Zusätzliche Anmerkung
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke:
Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Teile und Zubehör für Kraft- und Luftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör handelt, ihr Alter (bei Kraftfahrzeugen) mindestens 30 bzw. (bei Luftfahrzeugen) mindestens 50 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.
Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“?
„Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“ bildet Kapitel 97 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt XXI. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 97 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 97 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“?
Die USA, mit 6,8 Mrd. $ im Jahr 2024 (26,3 % der weltweiten Exporte).