Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 03: Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere

  • 466Tarifpositionen
  • 0 %–23 %Satz

Kapitel 03 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 03 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 466 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 23 % (Durchschnitt 11,8 %); 10 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 107, entfallen auf Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch“).

Der häufigste Satz ist 15 %; er gilt für 83 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 23 %, hat 0302 43 10 („Sardinen der Art Sardina pilchardus“).

0301 Fische, lebend

0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304

0303 Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304

0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren

0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart

0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake

0307 Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart

0308 Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart

0309 Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar

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