Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 0301.92

0301 92 30

0301 92 30: mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cm

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 0301 Fische, lebend:
  2. andere Fische, lebend:
  3. 0301 92 Aale (Anguilla spp.):
  4. 0301 92 30 mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cm

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 7
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 8

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1548/17
  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • C640 GGED-A (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt A der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y172 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Färöern stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y173 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Grönland stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y980 Waren, die gemäß Artikel 4 der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2126 DER KOMMISSION einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der Veterinärkontrollen unterliegen.
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
  • EinfuhrkontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen
    Rechtsakt
    Regulation 1005/08
    Unterlagen
    • C673 Erklärung des Einführers oder Wiederausfuhrbescheinigung gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009
    • Y927 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates
  • EinfuhrkontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Kambodscha, Kamerun, Komoren, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago
    Gültigkeit
    bis 9. Januar 2027
    Rechtsakt
    Regulation 1005/08
    Unterlagen
    • Y927 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 3

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Ausfuhrkontrolle – CITES All third countries Regulation 0966/23 20. Mai 2023
Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ERGA OMNES (außer Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen) Regulation 1005/08 10. Januar 2026
Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen Regulation 1005/08 11. Dezember 2013 – 9. Januar 2027

TARIC-Daten vom 29. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 5 % / 19 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 10 % ermäßigter Satz
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 5 % ermäßigter Satz
  • Zypern 5 % ermäßigter Satz

TEDB · 29. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 0301.92

letzte 12 Monate1,1 Mio. €-31,9 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis12,22 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 143.205 €Feb. 2024: 54.050 €März 2024: 65.785 €Apr. 2024: 168.428 €Mai 2024: 279.307 €Juni 2024: 85.470 €Juli 2024: 66.875 €Aug. 2024: 77.749 €Sept. 2024: 138.786 €Okt. 2024: 186.913 €Nov. 2024: 244.862 €Dez. 2024: 398.698 €Jan. 2025: 92.644 €Feb. 2025: 37.440 €März 2025: 43.043 €Apr. 2025: 191.010 €Mai 2025: 165.663 €Juni 2025: 66.370 €Juli 2025: 51.333 €Aug. 2025: 39.923 €Sept. 2025: 356.867 €Okt. 2025: 68.770 €Nov. 2025: 58.164 €Dez. 2025: 283.513 €Jan. 2026: 51.883 €Feb. 2026: 81.586 €März 2026: 2475 €Apr. 2026: 54.102 €Mai 2026: 3 €Juni 2026: 83.613 €Juli 2026: 83.113 €Aug. 2026: 4680 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Kanada 414.207 € 36,7 % -32,6 %
Neuseeland 371.722 € 32,9 % +7,4 %
Vereinigtes Königreich 340.710 € 30,2 % +75,7 %
Madagaskar 2119 € 0,2 % -70,6 %
China 11 € 0 % —
Vereinigte Staaten 0 € 0 % -100 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0301.92 Fische, lebend, andere Fische, lebend, Aale (Anguilla spp.)

Tarifpositionen (EU): 0301.92

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 03 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE

Allgemeines

1. Es wird darauf hingewiesen, dass tiefgekühlte Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, wie gefrorene Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere einzureihen sind.

2. Blanchieren durch leichte Wärmebehandlung, aber ohne eigentliches Kochen, ändert die Einreihung der Erzeugnisse dieses Kapitels nicht. Blanchiert wird häufig, vor dem Einfrieren, insbesondere Fleisch von Thunfischen, Krebsen und Weichtieren.

3. Von Kapitel 3 sind ausgenommen:

a) Fischblasen, roh, getrocknet oder gesalzen, für die menschliche Ernährung nicht geeignet (Position 0511);

b) leicht gesalzene, getrocknete oder geräucherte Fische, zur vorläufigen Haltbarmachung mit geringen Mengen pflanzlichen Öls eingelegt (verpackt) — so genannte „Halbkonserven“ — (Position 1604);

c) nur in Öl oder Essig eingelegte Fische, auch ohne andere Zubereitung (Position 1604);

d) Weichtiere, die einer Wärmebehandlung unterzogen worden sind, die ausreichte, um die Proteine zu koagulieren (Position 1605).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cm Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cm Frei —

KN-Code 0301 92 30 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 0301.92 („Fische, lebend, andere Fische, lebend, Aale (Anguilla spp.)“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 0301.92 in die EU auf 1,1 Mio. € (−32 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Kanada mit einem Anteil von 37 %, gefolgt von Neuseeland.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 0 %–9 %, Argentinien 0 %–9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 0 %–3,5 %, Taiwan 0 %–15 %, GCC zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %–10 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0301.92 im Wert von 42 Mio. $.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 0301 92 30 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

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