Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 1003.90

1003 90 00

1003 90 00: Gerste, andere

Gerste, nicht zur Aussaat

Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 1003 Gerste:
  2. 1003 90 00 andere

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 93 €/t Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 4 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZollkontingentNichtpräferentielles Zollkontingent 16 EUR / t
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Vereinigtes Königreich, Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2026
    Rechtsakt
    Regulation 1988/20
  • Zollkontingentnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung 8 EUR / t
    Nur für
    1003 90 00 20 With the following quality criteria: - specific weight 60,5 kg/hl or more, - damaged grains 1|% or less, - moisture content 13,5|% or less, - sound, fair and merchantable barley 96|% or more, to be used for the manufacture of beer aged in vats containing beechwood
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Vereinigtes Königreich, Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2026
    Rechtsakt
    Regulation 1988/20
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

1003 90 00 20mit folgenden Qualitätskriterien: - spezifisches Gewicht mindestens 60,5 kg/hl, - geschädigte Körner höchstens 1 GHT, - Feuchtigkeitsgehalt höchstens 13,5 GHT, - gesunde Gerstenkörner von einwandfreier und handelsüblicher Beschaffenheit mindestens 96 GHT, zur Herstellung von Bier in Buchenholz enthaltenden Fässern
1003 90 00 30andere
1003 90 00 90andere

Zollkontingente

Laufende NummerUrsprungKontingentszollsatzZeitraumMengeRestmengeGültigkeit
09.0076 All third countries 8 EUR / t 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 20.789.000 kg 20.789.000 kg Offen
09.0138 All third countries 16 EUR / t 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 307.105.000 kg 302.638.645 kg Offen
09.4307 Ukraine Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 — — Verwaltung über Einfuhrlizenzen

Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 30. Oktober 2026. Über Lizenzen verwaltete Kontingente werden mit Einfuhrlizenzen zugeteilt; ihre Restmenge wird im Wochenbericht nicht veröffentlicht.

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 4 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 19 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 5 % ermäßigter Satz

TEDB · 3. November 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—93 €/t
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–UkraineKontingent Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 81,37 EUR / t
Abkommen EU–Kanada Kanada 0 EUR / t
Abkommen EU–Chile Chile 69,75 EUR / t
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland 23,25 EUR / t

Fußnoten

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 1003.90

letzte 12 Monate125,8 Mio. €-48,6 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,22 € je kg
Präferenzzollsatz84 %
Jan. 2024: 42,9 Mio. €Feb. 2024: 25,3 Mio. €März 2024: 29,7 Mio. €Apr. 2024: 22 Mio. €Mai 2024: 20,3 Mio. €Juni 2024: 48,8 Mio. €Juli 2024: 42,9 Mio. €Aug. 2024: 17,8 Mio. €Sept. 2024: 12,3 Mio. €Okt. 2024: 36,5 Mio. €Nov. 2024: 25 Mio. €Dez. 2024: 25,5 Mio. €Jan. 2025: 17,2 Mio. €Feb. 2025: 19,1 Mio. €März 2025: 27,3 Mio. €Apr. 2025: 20,3 Mio. €Mai 2025: 16,9 Mio. €Juni 2025: 15 Mio. €Juli 2025: 19,8 Mio. €Aug. 2025: 9,6 Mio. €Sept. 2025: 6,5 Mio. €Okt. 2025: 9,9 Mio. €Nov. 2025: 9,7 Mio. €Dez. 2025: 20,7 Mio. €Jan. 2026: 4,8 Mio. €Feb. 2026: 10 Mio. €März 2026: 15,8 Mio. €Apr. 2026: 10,4 Mio. €Mai 2026: 8,6 Mio. €Juni 2026: 7,4 Mio. €Juli 2026: 14,8 Mio. €Aug. 2026: 7,3 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 93,4 Mio. € 74,3 % -41 %
Republik Moldau 14,7 Mio. € 11,7 % -21,7 %
Ukraine 8,6 Mio. € 6,9 % -85,8 %
Serbien 6,4 Mio. € 5,1 % +17,4 %
Nordmazedonien 1,1 Mio. € 0,9 % +94,9 %
Schweiz 545.801 € 0,4 % +58,7 %
Türkei 535.624 € 0,4 % +43.270,4 %
Argentinien 267.655 € 0,2 % +26.038,2 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

1003.90 Gerste, andere

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 10 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

GETREIDE

Allgemeines

Es wird darauf hingewiesen, dass getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind, zu Unterposition 0604 90 99 gehören.

Getreide wird auch dann in dieses Kapitel eingereiht, wenn es zwecks Haltbarmachung einer thermischen Behandlung unterzogen worden ist, die zu einer teilweisen Verkleisterung der Stärke und bisweilen zum Aufplatzen der Getreidekörner geführt hat. Die teilweise Verkleisterung (Vorverkleisterung) erfolgt während des Trocknens und betrifft nur eine kleine Menge Getreidekörner. Diese Umwandlung von Stärke wird mit der thermischen Behandlung nicht beabsichtigt und ist lediglich ein Nebeneffekt. Diese Behandlung ist nicht als „anders bearbeitet“ im Sinne der Anmerkung 1 Buchstabe b zu Kapitel 10.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 andere 93 €/t —
2025 unverändert 93 €/t —
2024 unverändert 93 €/t —
2023 unverändert 93 €/t —
2022 unverändert 93 €/t —
2021 unverändert 93 €/t —
2020 unverändert 93 €/t —
2019 andere 93 €/t —

KN-Code 1003 90 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 1003.90 („Gerste, andere“).

Der Drittlandszollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 93 €/t.

Für Waren mit Ursprung in 120 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 93 €/t ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 113 davon entfällt der Zoll ganz.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 1003.90 im Wert von 125,8 Mio. € ein (−49 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 0,22 € je kg; wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 74 %, gefolgt von Republik Moldau.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 130 %, Kanada 0 %–94,5 %, Mexiko zollfrei, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Nordmazedonien 0 %–2 % und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1003.90 im Wert von 2,5 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 1003 90 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 93 €/t; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 1003 90 00 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 120 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 113 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 1003.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (167 Mio. $), gefolgt von der Ukraine.

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