Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2208.40

2208 40 91

2208 40 91: Rum und Zuckerrohrbranntwein: mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol

Rum und Zuckerrohrbranntwein

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke:
  2. 2208 40 Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse:
  3. in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l:
  4. andere:
  5. 2208 40 91 mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen + Verbrauchsteuern in den EU-Mitgliedstaaten Einfuhrvoraussetzungen: 4
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 5

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 2062/17
    Unterlagen
    • Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
    • Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 2

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 2062/17 28. Juni 2018

TARIC-Daten vom 7. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 7. November 2026

Verbrauchsteuern in den EU-Mitgliedstaaten

Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse unterliegen zusätzlich zu Zoll und Mehrwertsteuer der Verbrauchsteuer des Mitgliedstaats, in dem sie in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden. Unten stehen die der Europäischen Kommission gemeldeten nationalen Regelsätze; welche Kategorie gilt, hängt vom Erzeugnis ab (Alkoholgehalt, schäumend oder nicht schäumend, Verwendung).

Ethylalkohol (Spirituosen)

MitgliedstaatSteuersatz
Belgien 2.992,79 € je hl reinen Alkohols
Bulgarien 562,42 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Dänemark 2.009,13 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Deutschland 1.303,00 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Estland 2.281,00 € je hl reinen Alkohols
Finnland 5.628,00 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Frankreich 620,47 € – 1.932,42 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Griechenland 2.450,00 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Irland 4.257,00 € je hl reinen Alkohols
Italien 1.035,52 € je hl reinen Alkohols
Kroatien 796,34 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Lettland 2.084,00 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Litauen 3.130,00 € je hl reinen Alkohols
Luxemburg 1.123,10 € je hl reinen Alkohols
Malta 1.360,00 € je hl reinen Alkohols
Niederlande 1.827,00 € je hl reinen Alkohols
Österreich 1.200,00 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Polen 1.970,50 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Portugal 1.253,70 € – 1.602,51 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Rumänien 1.150,80 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Schweden 4.775,23 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Slowakei 1.490,40 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Slowenien 1.412,40 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Spanien 958,94 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Tschechien 1.691,04 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Ungarn 1.580,58 € je hl reinen Alkohols
Zypern 956,82 € je hl reinen Alkohols

Ein KN-Code kann auch Waren erfassen, die in einer anderen Kategorie besteuert werden, und die Mitgliedstaaten wenden ermäßigte Sätze und Befreiungen an (kleine Hersteller, Verwendungen). Quelle: TEDB · 2. November 2026 · © European Union, CC BY 4.0

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2208.40

letzte 12 Monate421,9 Mio. €-7,4 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis4,45 € je kg
Präferenzzollsatz16 %
Jan. 2024: 21,8 Mio. €Feb. 2024: 58,1 Mio. €März 2024: 22,7 Mio. €Apr. 2024: 66,5 Mio. €Mai 2024: 26,4 Mio. €Juni 2024: 30,9 Mio. €Juli 2024: 70,8 Mio. €Aug. 2024: 25,7 Mio. €Sept. 2024: 30,3 Mio. €Okt. 2024: 71,6 Mio. €Nov. 2024: 21,8 Mio. €Dez. 2024: 18,1 Mio. €Jan. 2025: 23,3 Mio. €Feb. 2025: 73,1 Mio. €März 2025: 25,5 Mio. €Apr. 2025: 21 Mio. €Mai 2025: 59,9 Mio. €Juni 2025: 21,1 Mio. €Juli 2025: 61,9 Mio. €Aug. 2025: 27,9 Mio. €Sept. 2025: 28 Mio. €Okt. 2025: 57,5 Mio. €Nov. 2025: 24,1 Mio. €Dez. 2025: 19,8 Mio. €Jan. 2026: 25,4 Mio. €Feb. 2026: 54,9 Mio. €März 2026: 21,3 Mio. €Apr. 2026: 55,3 Mio. €Mai 2026: 22,1 Mio. €Juni 2026: 28,6 Mio. €Juli 2026: 60,2 Mio. €Aug. 2026: 24,8 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigte Staaten 150,9 Mio. € 35,8 % -17,9 %
Dominikanische Republik 65,1 Mio. € 15,4 % -5,1 %
Kuba 39,8 Mio. € 9,4 % +11 %
Venezuela 38 Mio. € 9 % +13,4 %
Guatemala 34 Mio. € 8,1 % +1,4 %
Vereinigtes Königreich 14,1 Mio. € 3,3 % +0,7 %
Barbados 13,4 Mio. € 3,2 % +17 %
Panama 13,1 Mio. € 3,1 % -29,8 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2208.40 Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse

Tarifpositionen (EU): 2208.40

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N364483 U.S. CBP 11. September 2026 · 2208.40.40.00

    The tariff classification of “Grapefruit Flavored Rum” from Italy

  • N289153 U.S. CBP 7. September 2017 · 2208.40.80.00

    The tariff classification and eligibility for preferential duty treatment under the Caribbean Basin Economic Recovery Act of Raw (CBERA) of “Caribbean Light Rum” from Trinidad

  • 600012743 HMRC 12. Mai 2025 – 11. Mai 2028 · 2208 40 31 00

    Cachaça. Brazilian distilled spirit used as a base in tropical cocktails. Made from fermented sugarcane juice. The production process involves fermenting fresh sugarcane juice, distilling it, and then aging it in barrels. With an alcohol content ranging from 38% to 48%. With a value exceeding 6.60…

  • 600009498 HMRC 7. Februar 2024 – 6. Februar 2027 · 2208 40 99 00

    Rum 95% Vol distilled from sugar cane molasses or its juices A spirit produced exclusively by distillation, obtained by the alcoholic fermentation of molasses or syrup produced in the manufacture of cane sugar or of sugar-cane juice itself, distilled at less than 96 % vol. Bulk liquid, transported…

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 22 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

2208 · Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke im Sinne der Position 2208 sind im Allgemeinen zum menschlichen Genuss bestimmte alkoholhaltige Flüssigkeiten, die gewonnen werden:

  • entweder unmittelbar durch Destillieren (auch im Beisein von Aromastoffen) aus gegorenen natürlichen Flüssigkeiten, wie z. B. Wein, Apfelwein usw., oder aus vergorenen Früchten, vergorenem Trester, vergorenem Getreide oder anderen Waren pflanzlichen Ursprungs;
  • oder durch Zusatz verschiedener Aromastoffe oder auch Zucker zum Destillationsalkohol.

Verschiedene alkoholhaltige Getränke sind in den Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz, Ziffern 1 bis 18 beschrieben.

Branntweine gehören auch dann hierher, wenn ihr Alkoholgehalt 80 % vol oder mehr beträgt; es ist unerheblich, ob die Ware unmittelbar getrunken werden kann oder nicht.

Nicht hierher gehören die durch Gärung gewonnenen alkoholhaltigen Getränke (Positionen 2203 00 bis 2206 00).

2208 40 11 bis 2208 40 99 · Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse

Hierher gehören z. B. Rum und Taffia, die in den Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz, Ziffer 3 genannt sind, sofern sie ihre typischen sensorischen Merkmale besitzen.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG

Allgemeines

Wird in diesem Kapitel zwischen Waren in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger und solchen von mehr als 2 Litern unterschieden, so ist die in diesen Behältnissen enthaltene Flüssigkeitsmenge und nicht das Fassungsvermögen der Behältnisse zu berücksichtigen.

Hierher gehören auch — sofern sie nicht Arzneiwaren sind — Anregungsmittel (Tonika), die zwar nur in kleinen Mengen, z. B. löffelweise, eingenommen werden, jedoch unmittelbar trinkbar sind. Nicht alkoholische Anregungsmittel (Tonika), die vor dem Verbrauch als Getränk verdünnt werden müssen, sind vom Kapitel 22 ausgeschlossen (im Allgemeinen Position 2106).

Zusätzliche Anmerkung 2 b)

Der Gehalt an potenziellem Alkohol (in % vol) wird errechnet durch Multiplikation der in 100 Litern des Erzeugnisses enthaltenen Zucker (berechnet als Invertzucker in Kilogramm) mit dem Faktor 0,6.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol Frei l alc. 100 %
2025 unverändert Frei l alc. 100 %
2024 unverändert Frei l alc. 100 %
2023 unverändert Frei l alc. 100 %
2022 unverändert Frei l alc. 100 %
2021 unverändert Frei l alc. 100 %
2020 unverändert Frei l alc. 100 %
2019 mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol Frei l alc. 100 %

KN-Code 2208 40 91 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 2208.40 („Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener…“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in l alc. 100 % angemeldet.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 2208.40 in die EU auf 421,9 Mio. € (−7 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland waren die USA mit einem Anteil von 36 %, gefolgt von der Dominikanischen Republik.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Mexiko 20 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 50 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2208.40 im Wert von 957 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus den USA.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2208 40 91 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: l alc. 100 %. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Gelten für 2208 40 91 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2208.40 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus den USA (71 Mio. $), gefolgt von der Dominikanischen Republik.

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