3903 · Polymere des Styrols, in Primärformen
Nicht hierher gehören styrolhaltige Polyester (Position 3907)
Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 3903.90
Andere Styrolpolymere
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Einfuhr: EU
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 26. Juni 2024 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 25. Februar 2025 |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | All third countries | Regulation 1157/24 | 21. Mai 2026 |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | All third countries | Regulation 0573/24 | 12. März 2025 |
TARIC-Daten vom 30. Oktober 2026
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
TEDB · 30. Oktober 2026
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 78,7 Mio. € | 37,2 % | +23,9 % | |
| 40,4 Mio. € | 19,1 % | -15,6 % | |
| 28,7 Mio. € | 13,6 % | +36,9 % | |
| 16,8 Mio. € | 7,9 % | -8,1 % | |
| 13,9 Mio. € | 6,6 % | -35,2 % | |
| 11 Mio. € | 5,2 % | +11,9 % | |
| 6,9 Mio. € | 3,3 % | +13,2 % | |
| 5,2 Mio. € | 2,4 % | -33,7 % |
3903.90 Polymere des Styrols, in Primärformen: andere
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of a acrylonitrile-butyl acrylate-methyl methacrylate-styrene copolymer (CAS # 25852-38-4) and a styrene acrylonitrile butyl acrylate polymer (CAS # 26299-47-8) from China
The tariff classification of methyl methacrylate-butadeine-styrene copolymers (CAS-25053-09-2) from Korea
The tariff classification of nine copolymers of acrylonitrile-butadiene-styrene (ABS) CAS-9003-56-9 and two copolymer blends of ABS CAS-9003-56-9 and methylstyrene-acrylonitrile-styrene CAS-9010-96-2 from Korea
The tariff classification of Joncryl® 678 from Germany
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen:
a) Besteht eine Unterposition „andere“ in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes:
1) Die dem Namen eines spezifischen Polymers in der Warenbezeichnung einer Unterposition angefügte Vorsilbe „Poly“ (z. B. Polyethylen oder Polyamid-6,6) bedeutet, dass die konstitutionelle Monomereinheit oder konstitutionellen Monomereinheiten des namentlich genannten Polymers zusammengenommen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen müssen.
2) Die in den Unterpositionen 390130, 390140, 390320, 390330 und 390430 genannten Copolymere sind diesen Unterpositionen zuzuweisen, wenn die Comonomereinheiten der genannten Copolymere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen.
3) Chemisch modifizierte Polymere sind in die Unterposition „andere“ einzureihen, vorausgesetzt, dass diese chemisch modifizierten Polymere nicht in einer anderen Unterposition genauer erfasst sind.
4) Polymere, die nicht die in den vorstehenden Absätzen 1), 2) oder 3) vorgegebene Beschaffenheit aufweisen, sind innerhalb derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen in jene Unterposition einzureihen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen sind miteinander zu vergleichen.
b) Besteht keine Unterposition „andere“ in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, so gilt Folgendes:
1) Polymere sind der Unterposition zuzuweisen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe sind miteinander zu vergleichen.
2) Chemisch modifizierte Polymere sind der für das nicht modifizierte Polymer zutreffenden Unterposition zuzuweisen.
Polymergemische sind derselben Unterposition zuzuweisen wie die aus denselben Monomereinheiten im selben Mengenverhältnis erhaltenen Polymere.
2. Im Sinne der Unterposition 392043 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
Nicht hierher gehören styrolhaltige Polyester (Position 3907)
Allgemeines
Die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Allgemeines, ‚Kunststoffe in Verbindung mit anderen als textilen Stoffen‘, Buchstabe d, gelten sinngemäß für Kohlenstofffasern in Verbindung mit Kunststoffen.
Anmerkung 4:
Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren:
Die Massenverhältnisse der einzelnen Monomereinheiten in Copolymerketten werden auf der Grundlage der Molekularstruktur des Copolymers (nicht der Ausgangsstoffe) unter Berücksichtigung der Bildungsreaktion des Polymers berechnet. Soweit zutreffend, wird das Atom, das zwei benachbarte Monomereinheiten miteinander verbindet, der Monomereinheit zugeordnet, aus der das Atom stammt.
Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Berechnung des Monomereinheitsgehalts in Copolymeren:
Anmerkung 6
Die in dieser Anmerkung und in Anmerkung 4 zu Kapitel 32 verwendete Bezeichnung „Lösungen“ umfasst nicht kolloide Lösungen.
Wegen des Begriffs „Primärformen“ siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 39 und die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil „Primärformen“.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel | Frei | — |
| 2025 | unverändert | Frei | — |
| 2024 | unverändert | Frei | — |
| 2023 | unverändert | Frei | — |
| 2022 | unverändert | Frei | — |
| 2021 | unverändert | Frei | — |
| 2020 | unverändert | Frei | — |
| 2019 | bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel | Frei | — |
KN-Code 3903 90 20 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 3903.90 („Polymere des Styrols, in Primärformen: andere“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 3903.90 in die EU auf 211,4 Mio. € (−1 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Südkorea mit einem Anteil von 37 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–6,5 %, USA 6,5 %, UK 0 %–6 %, Kanada zollfrei, Mexiko 5 %–7 %, Brasilien 0 %–20 %, Argentinien 0 %–12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 3,1 %, Taiwan 1 %–2,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 3903.90 im Wert von 1,1 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Südkorea.
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Für die Unterposition 3903.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Südkorea (86 Mio. $), gefolgt von den USA.