Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 3903.90

3903 90 20

3903 90 20: Andere Styrolpolymere: bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel

Andere Styrolpolymere

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 3903 Polymere des Styrols, in Primärformen:
  2. 3903 90 andere:
  3. 3903 90 20 bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 4
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1517/18
    Unterlagen
    • C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 5

  • EinfuhrkontrolleKontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0573/24
    Unterlagen
    • Y160 Waren, die nicht unter die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen
    • Y169 Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich Teilen davon, die F-Gase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und die keinem Verbot nach Artikel 11 Absatz 1 (außer Militärausrüstung und Ausnahmen für Reparatur und Wartung) und Anhang IV unterliegen (VO 2024/573)
    • Y123 Unternehmen, das gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/573 auf dem F-Gas-Portal registriert ist
    • Y054 Waren, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 gekennzeichnet sind
    • Y163 Nettomasse der fluorierten Treibhausgase in Erzeugnissen und Einrichtungen
    • Y121 Tonnen CO₂-Äquivalent von Gasen als Massengut und von Gasen, die in Erzeugnissen oder Einrichtungen enthalten sind, und Teile davon
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1157/24
    Unterlagen
    • C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
    • C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
    • Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
    • C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 4

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025
Ausfuhrkontrolle – Abfällen All third countries Regulation 1157/24 21. Mai 2026
Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen All third countries Regulation 0573/24 12. März 2025

TARIC-Daten vom 30. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 9 % ermäßigter Satz
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 0 % ermäßigter Satz
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 30. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 3903.90

letzte 12 Monate211,4 Mio. €-0,9 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis2,49 € je kg
Präferenzzollsatz56 %
Jan. 2024: 15,7 Mio. €Feb. 2024: 15,8 Mio. €März 2024: 18,9 Mio. €Apr. 2024: 26 Mio. €Mai 2024: 22,5 Mio. €Juni 2024: 19,8 Mio. €Juli 2024: 17,5 Mio. €Aug. 2024: 18,9 Mio. €Sept. 2024: 17 Mio. €Okt. 2024: 16,2 Mio. €Nov. 2024: 14,5 Mio. €Dez. 2024: 13,2 Mio. €Jan. 2025: 17,2 Mio. €Feb. 2025: 16,1 Mio. €März 2025: 20,9 Mio. €Apr. 2025: 18,9 Mio. €Mai 2025: 17,5 Mio. €Juni 2025: 24,7 Mio. €Juli 2025: 20 Mio. €Aug. 2025: 17,1 Mio. €Sept. 2025: 17,1 Mio. €Okt. 2025: 17 Mio. €Nov. 2025: 14,4 Mio. €Dez. 2025: 12 Mio. €Jan. 2026: 14 Mio. €Feb. 2026: 13,6 Mio. €März 2026: 19,1 Mio. €Apr. 2026: 22 Mio. €Mai 2026: 21,1 Mio. €Juni 2026: 21,9 Mio. €Juli 2026: 19,5 Mio. €Aug. 2026: 19,7 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Südkorea 78,7 Mio. € 37,2 % +23,9 %
Vereinigte Staaten 40,4 Mio. € 19,1 % -15,6 %
China 28,7 Mio. € 13,6 % +36,9 %
Israel 16,8 Mio. € 7,9 % -8,1 %
Japan 13,9 Mio. € 6,6 % -35,2 %
Türkei 11 Mio. € 5,2 % +11,9 %
Vereinigtes Königreich 6,9 Mio. € 3,3 % +13,2 %
Taiwan 5,2 Mio. € 2,4 % -33,7 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

3903.90 Polymere des Styrols, in Primärformen: andere

Tarifpositionen (EU): 3903.90

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N319986 U.S. CBP 28. Juni 2021 · 3903.90.50.00

    The tariff classification of a acrylonitrile-butyl acrylate-methyl methacrylate-styrene copolymer (CAS # 25852-38-4) and a styrene acrylonitrile butyl acrylate polymer (CAS # 26299-47-8) from China

  • N278902 U.S. CBP 30. September 2016 · 3903.90.10.00

    The tariff classification of methyl methacrylate-butadeine-styrene copolymers (CAS-25053-09-2) from Korea

  • N278871 U.S. CBP 29. September 2016 · 3903.90.50.00

    The tariff classification of nine copolymers of acrylonitrile-butadiene-styrene (ABS) CAS-9003-56-9 and two copolymer blends of ABS CAS-9003-56-9 and methylstyrene-acrylonitrile-styrene CAS-9010-96-2 from Korea

  • N272473 U.S. CBP 25. Februar 2016 · 3903.90.50.00

    The tariff classification of Joncryl® 678 from Germany

Anmerkungen

Unterpositions-Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 39 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

3903 · Polymere des Styrols, in Primärformen

Nicht hierher gehören styrolhaltige Polyester (Position 3907)

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS

Allgemeines

Die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Allgemeines, ‚Kunststoffe in Verbindung mit anderen als textilen Stoffen‘, Buchstabe d, gelten sinngemäß für Kohlenstofffasern in Verbindung mit Kunststoffen.

Anmerkung 4:

Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren:

Die Massenverhältnisse der einzelnen Monomereinheiten in Copolymerketten werden auf der Grundlage der Molekularstruktur des Copolymers (nicht der Ausgangsstoffe) unter Berücksichtigung der Bildungsreaktion des Polymers berechnet. Soweit zutreffend, wird das Atom, das zwei benachbarte Monomereinheiten miteinander verbindet, der Monomereinheit zugeordnet, aus der das Atom stammt.

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Berechnung des Monomereinheitsgehalts in Copolymeren:

  • In Polyethylenterephthalat, einem Polyester aus Teraphthalsäure und Ethylenglykolanteil-Einheiten, werden beide Sauerstoffatome der Glykolmonomereinheit zugeordnet. Ethylenglycol wird daher als C2H4O2 und Terephthalat als C8H4O2 berechnet.
  • In Polyamid-6,6, einem Polyamid aus Hexamethylendiamin und Adipinsäure, werden beide Stickstoffatome der Diamin-Monomereinheit zugeordnet. Hexamethylendiamin wird daher als C6H14N2 und Adipinsäure als C6H8O2 berechnet.

Anmerkung 6

Die in dieser Anmerkung und in Anmerkung 4 zu Kapitel 32 verwendete Bezeichnung „Lösungen“ umfasst nicht kolloide Lösungen.

Wegen des Begriffs „Primärformen“ siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 39 und die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil „Primärformen“.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel Frei —

KN-Code 3903 90 20 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 3903.90 („Polymere des Styrols, in Primärformen: andere“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 3903.90 in die EU auf 211,4 Mio. € (−1 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Südkorea mit einem Anteil von 37 %, gefolgt von den USA.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–6,5 %, USA 6,5 %, UK 0 %–6 %, Kanada zollfrei, Mexiko 5 %–7 %, Brasilien 0 %–20 %, Argentinien 0 %–12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 3,1 %, Taiwan 1 %–2,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 3903.90 im Wert von 1,1 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Südkorea.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 3903 90 20 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 3903.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Südkorea (86 Mio. $), gefolgt von den USA.

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