Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 6117.80

6117 80 10

6117 80 10: aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 6117 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken:
  2. 6117 80 anderes Bekleidungszubehör:
  3. 6117 80 10 aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 8 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 8
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 8

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0936/15
  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1836/17
    Unterlagen
    • Y084 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 16i Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 2062/17
    Unterlagen
    • Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
    • Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
    • Y948 Güter, ausgenommen die in Anhang VIII (Luxusgüter) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1523/07
    Unterlagen
    • Y922 Keine oder andere Felle als Katzen- und Hundefelle, die in der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 (ABl. L 343) genannt sind
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1850/15
    Unterlagen
    • C679 Bescheinigung (Robbenerzeugnisse), von einer anerkannten Stelle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 vor dem 18. Oktober 2015 ausgestellt
    • C680 Schriftliche Einfuhrerklärung und Dokument, aus dem hervorgeht, wo die Erzeugnisse erworben wurden (Robbenerzeugnisse)
    • C683 Europäische Union - Bescheinigung für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen
    • Y032 Andere Erzeugnisse als die in Verordnung (EU) 2015/1850 (ABl. L 271) genannten Robbenerzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 4

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 2062/17 28. Juni 2018
Ausfuhrkontrolle – CITES All third countries Regulation 0966/23 20. Mai 2023
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen All third countries Regulation 1523/07 15. August 2009

TARIC-Daten vom 1. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 9 % ermäßigter Satz
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 1. November 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—8 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Europäischer Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Zollunion EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Färöer Färöer Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Syrien Syrien Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien Frei
Zollunion EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 5 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Tadschikistan, Vanuatu

6,4 %
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 7,1 %

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 6117.80

letzte 12 Monate157,8 Mio. €+2 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis16,46 € je kg
Präferenzzollsatz12 %
Jan. 2024: 9,7 Mio. €Feb. 2024: 10,7 Mio. €März 2024: 11,5 Mio. €Apr. 2024: 9,7 Mio. €Mai 2024: 10,3 Mio. €Juni 2024: 11 Mio. €Juli 2024: 15 Mio. €Aug. 2024: 17,5 Mio. €Sept. 2024: 17,5 Mio. €Okt. 2024: 18 Mio. €Nov. 2024: 13,2 Mio. €Dez. 2024: 12,2 Mio. €Jan. 2025: 13,2 Mio. €Feb. 2025: 11,4 Mio. €März 2025: 10,8 Mio. €Apr. 2025: 8 Mio. €Mai 2025: 9,1 Mio. €Juni 2025: 9,9 Mio. €Juli 2025: 15,4 Mio. €Aug. 2025: 15,9 Mio. €Sept. 2025: 15,4 Mio. €Okt. 2025: 15,2 Mio. €Nov. 2025: 12,8 Mio. €Dez. 2025: 11,5 Mio. €Jan. 2026: 12,2 Mio. €Feb. 2026: 9,3 Mio. €März 2026: 10,6 Mio. €Apr. 2026: 9,5 Mio. €Mai 2026: 10,6 Mio. €Juni 2026: 14,7 Mio. €Juli 2026: 17 Mio. €Aug. 2026: 19,1 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 117 Mio. € 74,2 % -1,4 %
Thailand 5,2 Mio. € 3,3 % +1,1 %
Vietnam 4,4 Mio. € 2,8 % +31,3 %
Türkei 4,3 Mio. € 2,8 % +2,1 %
Sri Lanka 3 Mio. € 1,9 % -0,9 %
Vereinigtes Königreich 2,2 Mio. € 1,4 % +29,1 %
Bangladesch 2,1 Mio. € 1,4 % -8,9 %
Indien 2 Mio. € 1,3 % -11,2 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

6117.80 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken: anderes Bekleidungszubehör

Tarifpositionen (EU): 6117.80

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N364281 U.S. CBP 10. September 2026 · 6117.80.95.40

    The tariff classification of pinnies from China

  • N363263 U.S. CBP 17. Juli 2026 · 6117.80.95.40

    The tariff classification of accessories from China

  • N359131 U.S. CBP 6. März 2026 · 6117.80.87.30

    The tariff classification of accessories from China

  • N356439 U.S. CBP 12. Dezember 2025 · 6117.80.85.00

    The tariff classification of jewelry and hair accessories from China and Vietnam.

  • 600016230 HMRC 20. Oktober 2026 – 19. Oktober 2029 · 6117 80 10 00

    3pk knitted velvet hair scrunchies, attached to a header card. Colours: Black, blue and brown. Made from polyester and spandex.

  • 600013987 HMRC 16. Dezember 2025 – 15. Dezember 2028 · 6117 80 10 00

    A pack of 2 hair scrunchies. The inner circular band is made from vulcanised rubber; it is fully enclosed by an outer cover made from knitted polyester. They are used to secure and hold the hair in place. Each scrunchie is approximately 7cm in diameter. One is brown in colour the other is black.…

  • 600011557 HMRC 12. Dezember 2024 – 11. Dezember 2027 · 6117 80 10 00

    The product is a sleeve made from knitted textile materials. Which is designed for use within the industrial environments. The sleeve is made from blended textiles materials including HPPE, Steel, Glass, polyester and spandex. The sleeve is predominately orange with the brand name written in red…

  • 600011587 HMRC 6. November 2024 – 5. November 2027 · 6117 80 10 00

    Knitted textile safety sleeves designed for use within the industrial environments. The sleeves are made from aramid polyamide. Available with thumb hole and fastener. Packaged in a paper band

insgesamt 48 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 61 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

6117 80 10 und 6117 80 80 · anderes Bekleidungszubehör

Siehe die Erläuterungen zu Position 6117 des HS, zweiter Absatz, Ziffer 12.

Hierher gehören u.a. Stirnbänder und Handgelenkschützer aus Gewirken oder Gestricken in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art sowie Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken; die Ohrenschützer können miteinander verbunden sein.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN

Allgemeines

1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI.

2. Wegen der Einreihung von Kleidungsstücken, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI.

3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6103 und 6104 aufgebrachte Verzierungen aufweist, die nicht auf dem anderen oder den anderen Teilen vorhanden sind, werden alle diese Kleidungsstücke als Anzug, Kostüm oder Kombination weiterhin in die genannten Positionen eingereiht, vorausgesetzt, dass diese Verzierungen von geringer Bedeutung und nur an ein oder zwei Stellen angebracht sind (z. B. am Kragen und an den Ärmelenden oder auf den Aufschlägen und Taschen).

Wenn jedoch diese Verzierungen durch Buntwirken oder Buntstricken entstanden sind, so ist eine Einreihung als Anzug, Kostüm oder Kombination ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Firmenzeichen oder ähnliche Symbole.

4. Kleidungsstücke zum Bedecken des Oberkörpers im Unterschied zu Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers und zu Kleidungsstücken zum Bedecken des gesamten Körpers (z. B. Mäntel und Kleider), sind Kleidungsstücke, die:

  • von ihren objektiven Merkmalen her (Stil, Schnitt usw.) eindeutig dazu bestimmt sind, z. B. als Anoraks, (Anzug-)Jacken und Oberteile von Kombinationen, Hemden, Blusen und Hemdblusen, Oberteile von Schlafanzügen, Pullover, Strickjacken und Westen, Oberteile von Skianzügen u.s.w. getragen zu werden (Unbeschadet anders lautender Bestimmungen müssen diese Kleidungsstücke den Oberkörper nicht vollständig bedecken.), und
  • nicht über die Mitte des Oberschenkels hinausreichen. Einige Teile dieser Kleidungsstücke können jedoch, hauptsächlich aus Modegründen, bis über die Mitte des Oberschenkels hinausreichen (z. B. modische Fransen, aber auch der traditionelle Rockschoß beim Frack), wobei dies für die Länge des betreffenden Kleidungsstücks unerheblich ist, da diese Teile die Funktion des Kleidungsstücks, die darin besteht, den Oberkörper zu bedecken, nicht verändern.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken 8 % —
2025 unverändert 8 % —
2024 unverändert 8 % —
2023 unverändert 8 % —
2022 unverändert 8 % —
2021 unverändert 8 % —
2020 aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken 8 % —
2019 aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken 8 % —

KN-Code 6117 80 10 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 6117.80 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %; die Menge wird in — angemeldet.

Waren aus 140 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 8 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 6117.80 in die EU auf 157,8 Mio. € (+2 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 74 %, gefolgt von Thailand.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 8 %–12 %, USA 1,2 %–14,6 %, UK 8 %–12 %, Kanada 12 %–18 %, Mexiko 25 %, Brasilien 35 %, Argentinien 20 %, Peru 11 %, Neuseeland 5 %–10 %, Japan 5,6 %–8,4 %, Taiwan 12 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen 5,9 %–10,7 %, Nordmazedonien 17,5 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6117.80 im Wert von 337 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 6117 80 10 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 8 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 6117 80 10 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 153 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 6117.80 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (133 Mio. $), gefolgt von Vietnam.

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