Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 6117.80
6117 80 10
6117 80 10: aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbarDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
6117 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken:
EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 1836/17
Unterlagen
Y084 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 16i Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 0966/23
Unterlagen
C400 Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung
Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 2062/17
Unterlagen
Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y948 Güter, ausgenommen die in Anhang VIII (Luxusgüter) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 1523/07
Unterlagen
Y922 Keine oder andere Felle als Katzen- und Hundefelle, die in der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 (ABl. L 343) genannt sind
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 1850/15
Unterlagen
C679 Bescheinigung (Robbenerzeugnisse), von einer anerkannten Stelle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 vor dem 18. Oktober 2015 ausgestellt
C680 Schriftliche Einfuhrerklärung und Dokument, aus dem hervorgeht, wo die Erzeugnisse erworben wurden (Robbenerzeugnisse)
C683 Europäische Union - Bescheinigung für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen
Y032 Andere Erzeugnisse als die in Verordnung (EU) 2015/1850 (ABl. L 271) genannten Robbenerzeugnisse
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0692/14
Unterlagen
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 4
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 2062/17
28. Juni 2018
Ausfuhrkontrolle – CITES
All third countries
Regulation 0966/23
20. Mai 2023
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen
All third countries
Regulation 1523/07
15. August 2009
TARIC-Daten vom 1. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien6 % ermäßigter Satz
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland9 % ermäßigter Satz
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg3 % ermäßigter Satz
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 1. November 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
8 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of jewelry and hair accessories from China and Vietnam.
600016230HMRC20. Oktober 2026 – 19. Oktober 2029 · 6117 80 10 00
3pk knitted velvet hair scrunchies, attached to a header card. Colours: Black, blue and brown. Made from polyester and spandex.
600013987HMRC16. Dezember 2025 – 15. Dezember 2028 · 6117 80 10 00
A pack of 2 hair scrunchies. The inner circular band is made from vulcanised rubber; it is fully enclosed by an outer cover made from knitted polyester. They are used to secure and hold the hair in place. Each scrunchie is approximately 7cm in diameter. One is brown in colour the other is black.…
600011557HMRC12. Dezember 2024 – 11. Dezember 2027 · 6117 80 10 00
The product is a sleeve made from knitted textile materials. Which is designed for use within the industrial environments. The sleeve is made from blended textiles materials including HPPE, Steel, Glass, polyester and spandex. The sleeve is predominately orange with the brand name written in red…
600011587HMRC6. November 2024 – 5. November 2027 · 6117 80 10 00
Knitted textile safety sleeves designed for use within the industrial environments. The sleeves are made from aramid polyamide. Available with thumb hole and fastener. Packaged in a paper band
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
6117 80 10 und 6117 80 80 · anderes Bekleidungszubehör
Siehe die Erläuterungen zu Position 6117 des HS, zweiter Absatz, Ziffer 12.
Hierher gehören u.a. Stirnbänder und Handgelenkschützer aus Gewirken oder Gestricken in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art sowie Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken; die Ohrenschützer können miteinander verbunden sein.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
Allgemeines
1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI.
2. Wegen der Einreihung von Kleidungsstücken, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI.
3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6103 und 6104 aufgebrachte Verzierungen aufweist, die nicht auf dem anderen oder den anderen Teilen vorhanden sind, werden alle diese Kleidungsstücke als Anzug, Kostüm oder Kombination weiterhin in die genannten Positionen eingereiht, vorausgesetzt, dass diese Verzierungen von geringer Bedeutung und nur an ein oder zwei Stellen angebracht sind (z. B. am Kragen und an den Ärmelenden oder auf den Aufschlägen und Taschen).
Wenn jedoch diese Verzierungen durch Buntwirken oder Buntstricken entstanden sind, so ist eine Einreihung als Anzug, Kostüm oder Kombination ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Firmenzeichen oder ähnliche Symbole.
4. Kleidungsstücke zum Bedecken des Oberkörpers im Unterschied zu Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers und zu Kleidungsstücken zum Bedecken des gesamten Körpers (z. B. Mäntel und Kleider), sind Kleidungsstücke, die:
von ihren objektiven Merkmalen her (Stil, Schnitt usw.) eindeutig dazu bestimmt sind, z. B. als Anoraks, (Anzug-)Jacken und Oberteile von Kombinationen, Hemden, Blusen und Hemdblusen, Oberteile von Schlafanzügen, Pullover, Strickjacken und Westen, Oberteile von Skianzügen u.s.w. getragen zu werden (Unbeschadet anders lautender Bestimmungen müssen diese Kleidungsstücke den Oberkörper nicht vollständig bedecken.), und
nicht über die Mitte des Oberschenkels hinausreichen. Einige Teile dieser Kleidungsstücke können jedoch, hauptsächlich aus Modegründen, bis über die Mitte des Oberschenkels hinausreichen (z. B. modische Fransen, aber auch der traditionelle Rockschoß beim Frack), wobei dies für die Länge des betreffenden Kleidungsstücks unerheblich ist, da diese Teile die Funktion des Kleidungsstücks, die darin besteht, den Oberkörper zu bedecken, nicht verändern.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken
8 %
—
2025
unverändert
8 %
—
2024
unverändert
8 %
—
2023
unverändert
8 %
—
2022
unverändert
8 %
—
2021
unverändert
8 %
—
2020
aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken
8 %
—
2019
aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken
8 %
—
KN-Code 6117 80 10 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 6117.80 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %; die Menge wird in — angemeldet.
Waren aus 140 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 8 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 6117.80 in die EU auf 157,8 Mio. € (+2 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 74 %, gefolgt von Thailand.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 8 %–12 %, USA 1,2 %–14,6 %, UK 8 %–12 %, Kanada 12 %–18 %, Mexiko 25 %, Brasilien 35 %, Argentinien 20 %, Peru 11 %, Neuseeland 5 %–10 %, Japan 5,6 %–8,4 %, Taiwan 12 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen 5,9 %–10,7 %, Nordmazedonien 17,5 % und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6117.80 im Wert von 337 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 6117 80 10 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 8 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 6117 80 10 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 153 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 6117.80 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (133 Mio. $), gefolgt von Vietnam.
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