7110 · Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
Wegen der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 71.
Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 7110.11
Platin in Rohform oder als Pulver
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Einfuhr: EU
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 1509/17 | 28. Juni 2018 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol | Ukraine | Regulation 0692/14 | 25. Februar 2025 |
| Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 24. Juni 2023 |
| Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 2062/17 | 28. Juni 2018 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran | Iran | Regulation 0267/12 | 30. September 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine | Ukraine | Regulation 0263/22 | 25. August 2022 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran | Iran | Regulation 0267/12 | 30. September 2025 |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | All third countries | Regulation 1157/24 | 21. Mai 2026 |
TARIC-Daten vom 29. Oktober 2026
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
TEDB · 29. Oktober 2026
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 1,4 Mrd. € | 58,6 % | +127,6 % | |
| 330,4 Mio. € | 14,1 % | +116,3 % | |
| 236,1 Mio. € | 10,1 % | +49,1 % | |
| 219,6 Mio. € | 9,4 % | +191,3 % | |
| 57,2 Mio. € | 2,4 % | +244,9 % | |
| 31,4 Mio. € | 1,3 % | +205 % | |
| 28,4 Mio. € | 1,2 % | +181,7 % | |
| 20,3 Mio. € | 0,9 % | +131,9 % |
7110.11 in Rohform oder als Pulver
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Eligibility under subheading 9802.00.5060, Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS), of Ammonium Perrhenate from an undisclosed country
1. Die Begriffe „Pulver“ und „als Pulverform“ im Sinne der Unterpositionen 710610, 710811, 711011, 711021, 711031 und 711041 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.
2. Der Begriff „Platin“ im Sinne der Unterpositionen 711011 und 711019 umfasst, abweichend von Anmerkung 4 B zu Kapitel 71, nicht Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
3. Bei der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 wird jede Legierung so behandelt wie das Metall Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium oder Ruthenium, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen dieser Metalle vorherrscht.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
Wegen der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 71.
Wegen der Auslegung des Begriffs „Platin“ siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 71.
Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7106 10 00 und 7106 91 00 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | in Rohform oder als Pulver | Frei | g |
| 2025 | unverändert | Frei | g |
| 2024 | unverändert | Frei | g |
| 2023 | unverändert | Frei | g |
| 2022 | unverändert | Frei | g |
| 2021 | unverändert | Frei | g |
| 2020 | unverändert | Frei | g |
| 2019 | in Rohform oder als Pulver | Frei | g |
KN-Code 7110 11 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 7110.11 („in Rohform oder als Pulver“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in g angemeldet.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 7110.11 im Wert von 2,3 Mrd. € ein (+115 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 49.050,55 € je kg; wichtigstes Lieferland war Südafrika mit einem Anteil von 59 %, gefolgt von dem Vereinigten Königreich.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7110.11 im Wert von 2,2 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Südafrika.
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: g. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Für die Unterposition 7110.11 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Südafrika (466 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.