Position · Kapitel 43
4304: Künstliches Pelzwerk und Waren daraus
Position 4304 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 4304.00 in Kapitel 43 („Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 64.600 $64.600 $+365.300 $+1,8 Mio. $+> 4,7 Mio. $
Exporte: 97
- China: 59,8 Mio. $
- Italien: 9,9 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 4,7 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 3,7 Mio. $
- Vietnam: 2,8 Mio. $
- Singapur: 2,8 Mio. $
- Deutschland: 2,1 Mio. $
- Niederlande: 2,1 Mio. $
- Thailand: 1,9 Mio. $
- Myanmar: 1,8 Mio. $
- Syrien: 1,7 Mio. $
- Polen: 1,4 Mio. $
- Türkei: 1,1 Mio. $
- Südkorea: 910.400 $
- Frankreich: 860.100 $
- Jordanien: 839.100 $
- Spanien: 481.400 $
- Taiwan: 449.500 $
- Rumänien: 449.000 $
- Estland: 435.000 $
- Vereinigtes Königreich: 412.000 $
- Schweiz: 404.100 $
- Armenien: 366.400 $
- Malaysia: 365.300 $
- Russland: 362.700 $
- Dänemark: 356.100 $
- Japan: 320.400 $
- Indien: 316.200 $
- Lettland: 260.900 $
- Schweden: 249.500 $
- Belgien: 246.900 $
- Usbekistan: 244.900 $
- Litauen: 228.900 $
- Peru: 205.900 $
- Bangladesch: 205.000 $
- Tschechien: 200.600 $
- Bulgarien: 184.200 $
- Portugal: 179.500 $
- Griechenland: 143.100 $
- Finnland: 142.500 $
- Österreich: 130.800 $
- Australien: 98.600 $
- Kanada: 86.900 $
- Indonesien: 79.900 $
- Ungarn: 71.500 $
- Ukraine: 69.000 $
- Südafrika: 64.600 $
- Kasachstan: 61.600 $
- Slowakei: 56.800 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 42.800 $
- Philippinen: 42.600 $
- Kroatien: 40.500 $
- Republik Moldau: 39.800 $
- Mexiko: 38.200 $
- Slowenien: 35.700 $
- Guatemala: 30.100 $
- Serbien: 20.800 $
- Kambodscha: 20.700 $
- Ägypten: 19.300 $
- Brasilien: 18.200 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 52.300 $52.300 $+524.700 $+1,6 Mio. $+> 4,9 Mio. $
Importe: 157
- Russland: 20,1 Mio. $
- Indonesien: 8,9 Mio. $
- Deutschland: 6,5 Mio. $
- Italien: 5,5 Mio. $
- Niederlande: 4,9 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 4,6 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 3,9 Mio. $
- Nordkorea: 3,2 Mio. $
- Japan: 3,2 Mio. $
- Frankreich: 3,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 2,9 Mio. $
- Südkorea: 2,1 Mio. $
- Polen: 2,1 Mio. $
- Myanmar: 2,1 Mio. $
- Vietnam: 1,9 Mio. $
- Philippinen: 1,6 Mio. $
- Schweiz: 1,6 Mio. $
- Spanien: 1,6 Mio. $
- China: 1,5 Mio. $
- Griechenland: 1,2 Mio. $
- Belgien: 1,2 Mio. $
- Thailand: 991.500 $
- Australien: 948.100 $
- Kanada: 932.700 $
- Malaysia: 918.000 $
- Österreich: 883.800 $
- Türkei: 881.600 $
- Kasachstan: 862.100 $
- Tschechien: 848.600 $
- Nepal: 761.600 $
- Irland: 712.600 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 697.800 $
- Dänemark: 595.300 $
- Schweden: 573.800 $
- Tadschikistan: 566.500 $
- Bulgarien: 555.600 $
- Finnland: 529.600 $
- Armenien: 524.800 $
- Indien: 524.700 $
- Singapur: 508.200 $
- Kambodscha: 500.000 $
- Portugal: 480.600 $
- Estland: 477.700 $
- Südafrika: 474.900 $
- Rumänien: 465.500 $
- Ukraine: 407.400 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 385.400 $
- Republik Moldau: 360.300 $
- Sri Lanka: 354.900 $
- Slowakei: 334.900 $
- Kroatien: 305.400 $
- Pakistan: 300.800 $
- Libyen: 287.900 $
- Usbekistan: 255.700 $
- Norwegen: 253.500 $
- Aserbaidschan: 250.700 $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 241.100 $
- Serbien: 226.400 $
- Litauen: 209.500 $
- Mexiko: 176.100 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 59,8 Mio. $ | 56 % | |
| 2 | 9,9 Mio. $ | 9,2 % | |
| 3 | 4,7 Mio. $ | 4,4 % | |
| 4 | 3,7 Mio. $ | 3,5 % | |
| 5 | 2,8 Mio. $ | 2,6 % | |
| 6 | 2,8 Mio. $ | 2,6 % | |
| 7 | 2,1 Mio. $ | 2 % | |
| 8 | 2,1 Mio. $ | 2 % | |
| 9 | 1,9 Mio. $ | 1,8 % | |
| 10 | 1,8 Mio. $ | 1,7 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 20,1 Mio. $ | 18,8 % | |
| 2 | 8,9 Mio. $ | 8,3 % | |
| 3 | 6,5 Mio. $ | 6,1 % | |
| 4 | 5,5 Mio. $ | 5,2 % | |
| 5 | 4,9 Mio. $ | 4,6 % | |
| 6 | 4,6 Mio. $ | 4,3 % | |
| 7 | 3,9 Mio. $ | 3,6 % | |
| 8 | 3,2 Mio. $ | 3 % | |
| 9 | 3,2 Mio. $ | 3 % | |
| 10 | 3,1 Mio. $ | 2,9 % |
Position 4304 ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %.
Position 4304 umfasst im türkischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 3,2 %.
Position 4304 ist im US-Zolltarif (HTSUS) nicht weiter unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 6,5 %.
Position 4304 ist im kanadischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 15,5 %.
Im mexikanischen Zolltarif bildet Position 4304 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 20 %.
Position 4304 ist im brasilianischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 18 %.
Im argentinischen Zolltarif bildet Position 4304 eine einzige Tarifposition; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 20 %.
Position 4304 ist im peruanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 4304 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 3,3 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 4304 ist im japanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 5 %.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif bildet Position 4304 eine einzige Tarifposition; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 10 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 4304 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) bildet Position 4304 eine einzige Tarifposition; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4304 ist im norwegischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif bildet Position 4304 eine einzige Tarifposition; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 25 %.
Position 4304 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 4304 belief sich 2024 auf 106,9 Mio. $, ein Plus von 19,4 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (56 % des Gesamtwerts), gefolgt von Italien.
Russland importierte am meisten (20,1 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 2,1 Mio. $ auf Rang 7 unter 97 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 6,5 Mio. $ (Rang 3).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als „Pelzfelle“ im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
2. Zu Kapitel 43 gehören nicht:
a) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit);
b) nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41);
c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203);
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).
3. Zu Position 4303 gehören Pelzfelle oder Teile davon, die unter Zusatz anderer Stoffe zusammengesetzt worden sind, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Kleidung, Teilen davon oder zu Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht worden sind.
4. Kleidung und Bekleidungszubehör aller Art (ausgenommen Waren der Anmerkung 2 zu Kapitel 43), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Position 4303 oder 4304. Das Gleiche gilt für Kleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
5. Als „künstliches Pelzwerk“ im Sinne der Nomenklatur gelten Nachahmungen von Pelzfellen, die durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe hergestellt worden sind. Jedoch gelten Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken hergestellt worden sind, nicht als „künstliches Pelzwerk“ (im Allgemeinen Position 5801 oder 6001).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Künstliches Pelzwerk und Waren daraus“?
„Künstliches Pelzwerk und Waren daraus“ fällt unter Position 4304 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 43 gehört (Abschnitt VIII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Künstliches Pelzwerk und Waren daraus“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 4304 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3,2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Künstliches Pelzwerk und Waren daraus“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 4304 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3,2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Künstliches Pelzwerk und Waren daraus“?
China, mit 59,8 Mio. $ im Jahr 2024 (56 % der weltweiten Exporte).