Position · Kapitel 94
9403: Andere Möbel und Teile davon
Position 9403 ist in 12 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 94 („Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren…“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 12
- 9403.10Metallmöbel von der in Büros verwendeten ArtBüromöbel aus Metall
- 9403.20Andere Möbel und Teile davon: andere MetallmöbelAndere Metallmöbel
- 9403.30Holzmöbel von der in Büros verwendeten ArtBüromöbel aus Holz
- 9403.40Holzmöbel von der in der Küche verwendeten ArtKüchenmöbel aus Holz
- 9403.50Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten ArtSchlafzimmermöbel aus Holz
- 9403.60Andere Möbel und Teile davon: andere HolzmöbelAndere Holzmöbel
- 9403.70Andere Möbel und Teile davon: KunststoffmöbelKunststoffmöbel
- 9403.82Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr: aus Bambus
- 9403.83Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr: aus Rattan
- 9403.89Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr: andereMöbel aus anderen Stoffen (z. B. Korbweide)
- 9403.91Andere Möbel und Teile davon: Teile, aus HolzMöbelteile aus Holz
- 9403.99Andere Möbel und Teile davon: Teile, andereMöbelteile (nicht aus Holz)
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 917.600 $917.600 $+55,5 Mio. $+934,4 Mio. $+> 2,4 Mrd. $
Exporte: 221
- China: 31,9 Mrd. $
- Vietnam: 10,3 Mrd. $
- Deutschland: 8 Mrd. $
- Italien: 7,6 Mrd. $
- Polen: 6,8 Mrd. $
- Kanada: 3 Mrd. $
- Mexiko: 2,4 Mrd. $
- Türkei: 2,4 Mrd. $
- Malaysia: 2,4 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2,1 Mrd. $
- Litauen: 2,1 Mrd. $
- Spanien: 1,8 Mrd. $
- Frankreich: 1,4 Mrd. $
- Indien: 1,4 Mrd. $
- Indonesien: 1,3 Mrd. $
- Schweden: 1,3 Mrd. $
- Dänemark: 1,2 Mrd. $
- Taiwan: 1,2 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 1,2 Mrd. $
- Tschechien: 1,1 Mrd. $
- Österreich: 1 Mrd. $
- Niederlande: 934,4 Mio. $
- Portugal: 883,5 Mio. $
- Thailand: 805 Mio. $
- Rumänien: 780,7 Mio. $
- Brasilien: 687,9 Mio. $
- Belgien: 571,5 Mio. $
- Slowakei: 537,9 Mio. $
- Schweiz: 505,1 Mio. $
- Ukraine: 467,5 Mio. $
- Ungarn: 381,6 Mio. $
- Kambodscha: 366,1 Mio. $
- Serbien: 333,9 Mio. $
- Slowenien: 259,7 Mio. $
- Bulgarien: 259,2 Mio. $
- Philippinen: 256,5 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 241 Mio. $
- Estland: 234,6 Mio. $
- Lettland: 226,1 Mio. $
- Südkorea: 225,3 Mio. $
- Finnland: 222,7 Mio. $
- Ägypten: 218,4 Mio. $
- Israel: 191,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 156,3 Mio. $
- Russland: 150,5 Mio. $
- Japan: 144,2 Mio. $
- Griechenland: 142,2 Mio. $
- Kroatien: 136,6 Mio. $
- Singapur: 118,9 Mio. $
- Südafrika: 113,8 Mio. $
- Kolumbien: 107,8 Mio. $
- Belarus: 106,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 105,9 Mio. $
- Irland: 93 Mio. $
- Australien: 55,5 Mio. $
- Bahrain: 47,6 Mio. $
- El Salvador: 42,2 Mio. $
- Norwegen: 41,7 Mio. $
- Republik Moldau: 37 Mio. $
- Albanien: 34,9 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 43,6 Mio. $43,6 Mio. $+211,7 Mio. $+1 Mrd. $+> 2,6 Mrd. $
Importe: 224
- Vereinigte Staaten: 28,7 Mrd. $
- Deutschland: 7,9 Mrd. $
- Frankreich: 6,1 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 5,4 Mrd. $
- Niederlande: 3,5 Mrd. $
- Kanada: 3,3 Mrd. $
- Japan: 2,6 Mrd. $
- Schweiz: 2,4 Mrd. $
- Australien: 2,1 Mrd. $
- Spanien: 2 Mrd. $
- Polen: 1,8 Mrd. $
- Belgien: 1,8 Mrd. $
- Österreich: 1,7 Mrd. $
- Italien: 1,6 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,4 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,4 Mrd. $
- Schweden: 1,2 Mrd. $
- Malaysia: 1,2 Mrd. $
- Südkorea: 1,2 Mrd. $
- Mexiko: 1,2 Mrd. $
- Dänemark: 1,1 Mrd. $
- Norwegen: 1,1 Mrd. $
- Tschechien: 1 Mrd. $
- Thailand: 915,9 Mio. $
- Rumänien: 801,6 Mio. $
- Irak: 733 Mio. $
- Singapur: 729,8 Mio. $
- Philippinen: 723 Mio. $
- China: 639,1 Mio. $
- Vietnam: 628,8 Mio. $
- Irland: 575,2 Mio. $
- Portugal: 571,3 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 538,5 Mio. $
- Taiwan: 535 Mio. $
- Israel: 530,4 Mio. $
- Russland: 522,6 Mio. $
- Ungarn: 519,8 Mio. $
- Slowakei: 495,9 Mio. $
- Indonesien: 479,6 Mio. $
- Indien: 467,8 Mio. $
- Griechenland: 434,1 Mio. $
- Finnland: 401 Mio. $
- Kroatien: 376,1 Mio. $
- Kasachstan: 337,2 Mio. $
- Bulgarien: 296,7 Mio. $
- Neuseeland: 296,3 Mio. $
- Türkei: 280,9 Mio. $
- Chile: 275,6 Mio. $
- Slowenien: 273 Mio. $
- Kuwait: 254,6 Mio. $
- Nigeria: 254,2 Mio. $
- Marokko: 246,1 Mio. $
- Litauen: 233,1 Mio. $
- Katar: 227,3 Mio. $
- Libyen: 223,7 Mio. $
- Ghana: 211,7 Mio. $
- Serbien: 187,5 Mio. $
- Luxemburg: 178,6 Mio. $
- Südafrika: 175,2 Mio. $
- Dominikanische Republik: 162,6 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 31,9 Mrd. $ | 30,8 % | |
| 2 | 10,3 Mrd. $ | 10 % | |
| 3 | 8 Mrd. $ | 7,7 % | |
| 4 | 7,6 Mrd. $ | 7,4 % | |
| 5 | 6,8 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 6 | 3 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 7 | 2,4 Mrd. $ | 2,3 % | |
| 8 | 2,4 Mrd. $ | 2,3 % | |
| 9 | 2,4 Mrd. $ | 2,3 % | |
| 10 | 2,1 Mrd. $ | 2,1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 28,7 Mrd. $ | 27,7 % | |
| 2 | 7,9 Mrd. $ | 7,7 % | |
| 3 | 6,1 Mrd. $ | 5,9 % | |
| 4 | 5,4 Mrd. $ | 5,2 % | |
| 5 | 3,5 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 6 | 3,3 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 7 | 2,6 Mrd. $ | 2,6 % | |
| 8 | 2,4 Mrd. $ | 2,3 % | |
| 9 | 2,1 Mrd. $ | 2,1 % | |
| 10 | 2 Mrd. $ | 2 % |
Position 9403 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 24 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 5,6 % (Durchschnitt 1,3 %). Bei 16 davon beträgt der Satz 0 %.
Im türkischen Zolltarif ist Position 9403 in 29 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 5,6 %. Bei 21 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9403 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 25 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im britischen Zolltarif ist Position 9403 in 34 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 4 %. Bei 17 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9403 umfasst im kanadischen Zolltarif 55 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 9,5 % (Durchschnitt 4,6 %). Bei 27 davon beträgt der Satz 0 %.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 9403 in 25 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 35 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9403 umfasst im brasilianischen Zolltarif 13 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 16,2 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 9403 in 56 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 18 % und 35 %.
Position 9403 umfasst im peruanischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 9403 in 61 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 %. Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9403 umfasst im japanischen Zolltarif 15 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 9403 in 20 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9403 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 56 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 9403 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9403 umfasst im norwegischen Zolltarif 23 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 9403 in 24 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 5 % und 15 %.
Position 9403 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 13 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll liegt zwischen 10 % und 20 % (Durchschnitt 18,5 %).
2024 wurden weltweit Waren der Position 9403 im Wert von 103,5 Mrd. $ exportiert (+4,3 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 31,9 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Vietnam.
Die höchsten Einfuhren (28,7 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Unter 221 Exportländern belegte Deutschland mit 8 Mrd. $ Rang 3.
Deutschland importierte Waren im Wert von 7,9 Mrd. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht:
a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c) Waren des Kapitels 71;
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85;
g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h) Waren der Position 8714;
ij) Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l) Möbel oder Leuchten und Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen Lichterketten) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505);
m) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620).
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.
Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden:
a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b) Sitze und Bettgestelle.
3.
A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4. Als „vorgefertigte Gebäude“ im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
Vorgefertigte Gebäude umfassen auch „Fertigbaumodule, aus Stahl“, die in der Regel die Größe und Form eines Standard-Frachtcontainers haben, innen allerdings weitgehend oder vollständig eingerichtet sind. Solche Fertigbaumodule sind in der Regel dafür ausgelegt, zu festen Gebäuden zusammengesetzt zu werden.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Andere Möbel und Teile davon“?
„Andere Möbel und Teile davon“ fällt unter Position 9403 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 94 gehört (Abschnitt XX). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Andere Möbel und Teile davon“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 9403 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 5,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Andere Möbel und Teile davon“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 9403 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 5,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Andere Möbel und Teile davon“?
China, mit 31,9 Mrd. $ im Jahr 2024 (30,8 % der weltweiten Exporte).