Position · Kapitel 96
9601: Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)
Position 9601 ist in 2 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 96 („Verschiedene Waren“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 2
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 48.600 $48.600 $+311.800 $+3,9 Mio. $+> 10,3 Mio. $
Exporte: 128
- Indien: 14,6 Mio. $
- China: 14,2 Mio. $
- Mexiko: 12,9 Mio. $
- Philippinen: 10,3 Mio. $
- Deutschland: 9,9 Mio. $
- Vietnam: 8,9 Mio. $
- Australien: 6,7 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 5,8 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 5,6 Mio. $
- Indonesien: 4,3 Mio. $
- Kanada: 4,1 Mio. $
- Japan: 3,9 Mio. $
- Italien: 3,5 Mio. $
- Taiwan: 2,8 Mio. $
- Brasilien: 2 Mio. $
- Tschechien: 1,9 Mio. $
- Spanien: 1,8 Mio. $
- Slowakei: 1,6 Mio. $
- Südafrika: 1,5 Mio. $
- Frankreich: 1,4 Mio. $
- Ungarn: 1,3 Mio. $
- Südkorea: 1,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 1,2 Mio. $
- Niederlande: 780.400 $
- Thailand: 599.300 $
- Dänemark: 582.400 $
- Malaysia: 535.600 $
- Schweiz: 517.900 $
- Pakistan: 325.700 $
- Israel: 311.800 $
- Belgien: 284.900 $
- Tunesien: 277.400 $
- Russland: 276.200 $
- Schweden: 253.100 $
- Senegal: 242.700 $
- Singapur: 214.000 $
- Finnland: 200.300 $
- Myanmar: 183.800 $
- Kuwait: 178.400 $
- Neuseeland: 176.900 $
- Polen: 165.700 $
- Uganda: 164.400 $
- Nepal: 151.500 $
- Madagaskar: 143.400 $
- Sambia: 128.400 $
- Österreich: 125.200 $
- Türkei: 124.600 $
- Nigeria: 117.000 $
- Ukraine: 105.300 $
- Island: 90.000 $
- Slowenien: 84.200 $
- Marokko: 81.800 $
- Simbabwe: 72.100 $
- Bulgarien: 70.000 $
- Salomonen: 68.400 $
- Serbien: 61.300 $
- Libanon: 60.500 $
- Rumänien: 52.300 $
- Ägypten: 50.500 $
- Irland: 48.600 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 24.300 $24.300 $+236.900 $+996.800 $+> 5 Mio. $
Importe: 172
- Vereinigte Staaten: 40,3 Mio. $
- Frankreich: 15,9 Mio. $
- Italien: 9,6 Mio. $
- Japan: 8,2 Mio. $
- Deutschland: 6,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 5 Mio. $
- Philippinen: 4,9 Mio. $
- China: 4,1 Mio. $
- Schweiz: 3,5 Mio. $
- Taiwan: 2,7 Mio. $
- Südkorea: 2,5 Mio. $
- Niederlande: 1,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 1,7 Mio. $
- Australien: 1,5 Mio. $
- Spanien: 1,5 Mio. $
- Kanada: 1,5 Mio. $
- Tschechien: 1,2 Mio. $
- Türkei: 996.800 $
- Polen: 968.300 $
- Indien: 961.900 $
- Französisch-Polynesien: 856.900 $
- Belgien: 835.900 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 806.300 $
- Slowakei: 798.200 $
- Griechenland: 782.800 $
- Vietnam: 696.200 $
- Indonesien: 593.500 $
- Österreich: 548.100 $
- Kolumbien: 502.500 $
- Norwegen: 464.100 $
- Ungarn: 455.300 $
- Singapur: 388.400 $
- Thailand: 358.000 $
- Neuseeland: 340.900 $
- Dänemark: 320.900 $
- Schweden: 313.200 $
- Portugal: 289.500 $
- Kroatien: 274.900 $
- Mexiko: 267.900 $
- Rumänien: 264.600 $
- Kuba: 254.000 $
- Marokko: 246.900 $
- Brasilien: 236.900 $
- Island: 214.300 $
- Irland: 203.600 $
- Israel: 195.700 $
- Südafrika: 167.000 $
- Russland: 157.500 $
- Serbien: 137.500 $
- Katar: 132.900 $
- Tunesien: 132.500 $
- Bulgarien: 123.300 $
- Paraguay: 117.500 $
- Myanmar: 116.000 $
- Jordanien: 108.400 $
- Chile: 104.700 $
- Mauritius: 101.400 $
- Seychellen: 99.000 $
- Bahamas: 97.300 $
- Saudi-Arabien: 95.700 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 14,6 Mio. $ | 11,2 % | |
| 2 | 14,2 Mio. $ | 10,9 % | |
| 3 | 12,9 Mio. $ | 9,9 % | |
| 4 | 10,3 Mio. $ | 7,9 % | |
| 5 | 9,9 Mio. $ | 7,6 % | |
| 6 | 8,9 Mio. $ | 6,8 % | |
| 7 | 6,7 Mio. $ | 5,2 % | |
| 8 | 5,8 Mio. $ | 4,5 % | |
| 9 | 5,6 Mio. $ | 4,3 % | |
| 10 | 4,3 Mio. $ | 3,3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 40,3 Mio. $ | 30,9 % | |
| 2 | 15,9 Mio. $ | 12,2 % | |
| 3 | 9,6 Mio. $ | 7,3 % | |
| 4 | 8,2 Mio. $ | 6,3 % | |
| 5 | 6,5 Mio. $ | 5 % | |
| 6 | 5 Mio. $ | 3,9 % | |
| 7 | 4,9 Mio. $ | 3,7 % | |
| 8 | 4,1 Mio. $ | 3,2 % | |
| 9 | 3,5 Mio. $ | 2,7 % | |
| 10 | 2,7 Mio. $ | 2,1 % |
Position 9601 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 2 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 2,7 % (Durchschnitt 1,4 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im türkischen Zolltarif ist Position 9601 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 2,7 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9601 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 5 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 3,7 % (Durchschnitt 1,2 %). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Im britischen Zolltarif ist Position 9601 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 2 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9601 umfasst im kanadischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 6,5 % (Durchschnitt 3,3 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 9601 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 15 %.
Position 9601 umfasst im brasilianischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 16,2 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 9601 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 18 %.
Position 9601 umfasst im peruanischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 9601 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Position 9601 umfasst im japanischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 3,3 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 9601 in 16 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 3,3 % und 10 %.
Position 9601 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 2 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 9601 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9601 umfasst im norwegischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 9601 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 15 %.
Position 9601 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 2 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 9601 im Wert von 130,4 Mio. $ exportiert (−5 % gegenüber dem Vorjahr).
Indien lag mit 14,6 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor China.
Die höchsten Einfuhren (40,3 Mio. $) entfielen auf die USA.
Unter 128 Exportländern belegte Deutschland mit 9,9 Mio. $ Rang 5.
Deutschland importierte Waren im Wert von 6,5 Mio. $ (Rang 5).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht:
a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c) Fantasieschmuck (Position 7117);
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten:
a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und…“?
„Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)“ fällt unter Position 9601 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 96 gehört (Abschnitt XX). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 9601 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 2,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 9601 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 2,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe…“?
Indien, mit 14,6 Mio. $ im Jahr 2024 (11,2 % der weltweiten Exporte).