Unterposition · Kapitel 15 · Position 1504

1504.30

1504.30: Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren

1504.30 ist eine sechsstellige Unterposition der Position 1504 („Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren“), Kapitel 15.

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei – 10,9 % Drittlandszollsatz · bei 2 nationalen Tarifpositionen abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 7
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Sätze nach nationalen Tarifpositionen · Kombinierte Nomenklatur der EU

Tarifpositionen (EU) →
  1. 1504 30 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren:
  2. 1504 30 10 feste Fraktionen 10,9 %—
  3. 1504 30 90 andere Frei—

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 11

  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Färöer, Grönland
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1850/15
    Unterlagen
    • C679 Bescheinigung (Robbenerzeugnisse), von einer anerkannten Stelle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 vor dem 18. Oktober 2015 ausgestellt
    • C680 Schriftliche Einfuhrerklärung und Dokument, aus dem hervorgeht, wo die Erzeugnisse erworben wurden (Robbenerzeugnisse)
    • C683 Europäische Union - Bescheinigung für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen
    • Y032 Andere Erzeugnisse als die in Verordnung (EU) 2015/1850 (ABl. L 271) genannten Robbenerzeugnisse
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1157/24
    Unterlagen
    • C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
    • C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
    • Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
    • C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Nur für
    1504 30 10 10 Of whale and sperm whale
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen " CITES"-Bescheinigung
    Tarifpositionen
    bei 1 von 2 Tarifpositionen
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Nur für
    1504 30 10 91 In immediate packings of a net capacity of 1|kg or less
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen " CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
    Tarifpositionen
    bei 1 von 2 Tarifpositionen
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Nur für
    1504 30 10 99 Other
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen " CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
    Tarifpositionen
    bei 1 von 2 Tarifpositionen
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen " CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
    Tarifpositionen
    bei 1 von 2 Tarifpositionen

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—Frei – 10,9 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam 1,3 %
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien und 5 weitere

Cookinseln, Indien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

7,4 %
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 9,5 %

EU: Einfuhren nach Monaten

letzte 12 Monate30.620 €-74,4 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis3,42 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 1007 €Feb. 2024: 107.658 €März 2024: 242.912 €Apr. 2024: 76 €Mai 2024: 313.235 €Juni 2024: 303 €Juli 2024: 40.737 €Aug. 2024: 244 €Sept. 2024: 305 €Okt. 2024: 208 €Nov. 2024: 21.178 €Dez. 2024: 105 €Jan. 2025: 55.558 €Feb. 2025: 28.792 €März 2025: 42 €Apr. 2025: 12.845 €Juni 2025: 76 €Juli 2025: 468 €Aug. 2025: 13 €Sept. 2025: 1 €Okt. 2025: 44 €Nov. 2025: 211 €Dez. 2025: 150 €Jan. 2026: 28.998 €Feb. 2026: 40 €März 2026: 562 €Apr. 2026: 174 €Mai 2026: 238 €Juni 2026: 3 €Aug. 2026: 199 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 21.046 € 68,7 % -0,5 %
Norwegen 8888 € 29 % -89,5 %
Vereinigte Staaten 437 € 1,4 % +44,2 %
Schweiz 141 € 0,5 % -32,2 %
China 71 € 0,2 % -99,4 %
Türkei 35 € 0,1 % —
Island 0 € 0 % -100 %
Peru 0 € 0 % -100 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

Welthandel 2024

1504.30 · 7 Mio. $

Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 23.400 $23.400 $+262.700 $+768.100 $+> 873.500 $

Exporte: 44
  1. Kanada: 877.500 $
  2. Vereinigte Staaten: 873.500 $
  3. Zypern: 792.300 $
  4. Norwegen: 768.100 $
  5. Chile: 647.900 $
  6. Vereinigtes Königreich: 528.300 $
  7. Portugal: 479.600 $
  8. Deutschland: 370.000 $
  9. Niederlande: 286.200 $
  10. Belgien: 262.700 $
  11. Schweden: 238.100 $
  12. Fidschi: 172.800 $
  13. Malaysia: 79.700 $
  14. China: 55.600 $
  15. Lettland: 53.600 $
  16. Vereinigte Arabische Emirate: 45.400 $
  17. Oman: 41.100 $
  18. Griechenland: 32.400 $
  19. Island: 26.600 $
  20. Frankreich: 23.400 $
  21. Polen: 21.800 $
  22. Spanien: 10.500 $
  23. Myanmar: 9300 $
  24. Österreich: 7000 $
  25. Italien: 5800 $
  26. Irland: 5300 $
  27. Australien: 2300 $
  28. Dänemark: 1600 $
  29. Tansania: 1200 $
  30. Südafrika: 1200 $
  31. Japan: 1100 $
  32. Neuseeland: 600 $
  33. Vietnam: 500 $
  34. Thailand: 300 $
  35. Schweiz: 200 $
  36. Russland: 200 $
  37. St. Vincent und die Grenadinen: 200 $
  38. Ecuador: 100 $
  39. Indonesien: 100 $
  40. Türkei: 100 $
  41. Mexiko: 0 $
  42. Nigeria: 0 $
  43. Taiwan: 0 $
  44. Senegal: 0 $

Größte Exportländer

RangLandWertAnteil
1 Kanada 877.500 $ 13 %
2 Vereinigte Staaten 873.500 $ 12,9 %
3 Zypern 792.300 $ 11,7 %
4 Norwegen 768.100 $ 11,4 %
5 Chile 647.900 $ 9,6 %
6 Vereinigtes Königreich 528.300 $ 7,8 %
7 Portugal 479.600 $ 7,1 %
8 Deutschland 370.000 $ 5,5 %
9 Niederlande 286.200 $ 4,2 %
10 Belgien 262.700 $ 3,9 %

Größte Importländer

RangLandWertAnteil
1 Griechenland 792.300 $ 11,7 %
2 Norwegen 744.700 $ 11 %
3 Kanada 737.400 $ 10,9 %
4 Vereinigte Staaten 722.800 $ 10,7 %
5 Schweden 575.600 $ 8,5 %
6 Ukraine 520.100 $ 7,7 %
7 Angola 411.200 $ 6,1 %
8 Vereinigtes Königreich 350.700 $ 5,2 %
9 Frankreich 319.400 $ 4,7 %
10 Japan 290.400 $ 4,3 %

In der Kombinierten Nomenklatur ist Unterposition 1504.30 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 10,9 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.

Unterposition 1504.30 umfasst im türkischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 15,6 %.

Für Waren mit Ursprung in 145 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von Frei – 10,9 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM).

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren dieser Unterposition im Wert von 30.620 € ein (−74 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 3,42 € je kg; wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 69 %, gefolgt von Norwegen.

Der Welthandel mit diesen Waren belief sich 2024 auf 7 Mio. $, ein Plus von 52,4 % gegenüber 2023.

Die meisten Exporte kamen aus Kanada (13 % des Gesamtwerts), gefolgt von den USA.

Fragen und Antworten

Welche Zolltarifnummer gilt für „Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren“?

„Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren“ fällt unter Unterposition 1504.30 des Harmonisierten Systems, die zu Position 1504 gehört (Abschnitt III). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von…“ in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 1504.30 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 10,9 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von…“ in der Türkei?

Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 1504.30 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 15,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welches Land exportiert am meisten „Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von…“?

Kanada, mit 877.500 $ im Jahr 2024 (13 % der weltweiten Exporte).

Woher bezieht die EU „Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von…“?

In den zwölf Monaten bis August 2026 waren die wichtigsten Lieferländer das Vereinigte Königreich (69 %), Norwegen (29 %) und die USA (1 %); die Einfuhren beliefen sich insgesamt auf 30.620 €.

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