Unterposition · Kapitel 97 · Position 9705
9705.21: menschliche Exemplare und Teile davon
Unterposition 9705.21 gehört zur Position 9705 („Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem…“) in Kapitel 97.
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Sätze nach nationalen Tarifpositionen · Kombinierte Nomenklatur der EU
Tarifpositionen (EU) →- 9705 21 00 menschliche Exemplare und Teile davon Frei—
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 3
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 9
- EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Irak, Syrien
- Rechtsakt
- Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Russland
- Rechtsakt
- Regulation 0833/14
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 2062/17
- Unterlagen
- Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
- Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 1850/15
- Unterlagen
- C679 Bescheinigung (Robbenerzeugnisse), von einer anerkannten Stelle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 vor dem 18. Oktober 2015 ausgestellt
- C680 Schriftliche Einfuhrerklärung und Dokument, aus dem hervorgeht, wo die Erzeugnisse erworben wurden (Robbenerzeugnisse)
- C683 Europäische Union - Bescheinigung für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen
- Y032 Andere Erzeugnisse als die in Verordnung (EU) 2015/1850 (ABl. L 271) genannten Robbenerzeugnisse
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 1157/24
- Unterlagen
- C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
- C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
- Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
- C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Libyen, Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0813/25, Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y182 Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 3(a) der Verordnung (EU) Nr. 2016/44 fallen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle bei Kulturgütern
- Nur für
- 9705 21 00 12 More than 200 years old
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 0880/19
- Unterlagen
- Y185 Waren, die vor dem 28.6.2025 in einem der in Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/880 genannten Zollverfahren angemeldet wurden und von der Pflicht zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung bzw. einer Erklärung des Einführers befreit sind.
- Y235 Kulturgüter, die gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/880 unter uneingeschränkter Achtung des Rechts aus dem Hoheitsgebiet des Landes, in dem sie geschaffen oder entdeckt wurden sind, entfernt wurden
- L050 Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/880 ausgestellte Erklärung des Einführers für Kulturgüter
- Y138 Befreiung von der Vorlage der für die Einfuhr von Kulturgütern erforderlichen Dokumente gemäß Artikel 3.4 (b) und (c) der Verordnung (EU) 2019/880 (Verwahrung und vorübergehende Verwendung)
- Y186 Befreiung von der Pflicht zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung bzw. einer Erklärung des Einführers für Kulturgüter gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/880 (Rückwaren)
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle bei Kulturgütern
- Nur für
- 9705 21 00 90 Other
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 0880/19
- Unterlagen
- Y235 Kulturgüter, die gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/880 unter uneingeschränkter Achtung des Rechts aus dem Hoheitsgebiet des Landes, in dem sie geschaffen oder entdeckt wurden sind, entfernt wurden
- Y199 Waren, die nicht unter die Verordnung (EU) 2019/880 über die Einfuhr von Kulturgütern fallen
EU: Einfuhren nach Monaten
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 295.509 € | 48,2 % | +223,8 % | |
| 165.259 € | 27 % | +250,5 % | |
| 35.820 € | 5,8 % | +9.084,6 % | |
| 30.253 € | 4,9 % | -41,3 % | |
| 30.000 € | 4,9 % | — | |
| 12.871 € | 2,1 % | +2.070,5 % | |
| 8066 € | 1,3 % | +3.205,7 % | |
| 6749 € | 1,1 % | — |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 500 $500 $+5400 $+42.100 $+> 1 Mio. $
Exporte: 74
- Deutschland: 5 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 853.500 $
- Schweiz: 737.500 $
- Singapur: 42.100 $
- Japan: 38.700 $
- Niederlande: 25.500 $
- Belgien: 15.700 $
- Dänemark: 14.900 $
- Marokko: 9500 $
- China: 8100 $
- Australien: 7100 $
- Chile: 5400 $
- Irland: 4100 $
- Südafrika: 3300 $
- Neuseeland: 2600 $
- Frankreich: 2500 $
- Spanien: 1700 $
- Slowenien: 1400 $
- Angola: 1000 $
- Indien: 800 $
- Libanon: 700 $
- Kamerun: 600 $
- Mosambik: 600 $
- Bosnien und Herzegowina: 500 $
- Ägypten: 500 $
- Schweden: 500 $
- Uganda: 500 $
- Indonesien: 400 $
- Saudi-Arabien: 400 $
- Mauritius: 200 $
- Serbien: 200 $
- Simbabwe: 200 $
- Bahrain: 100 $
- Bahamas: 100 $
- Brasilien: 100 $
- Kanada: 100 $
- Costa Rica: 100 $
- Algerien: 100 $
- Israel: 100 $
- Italien: 100 $
- Kenia: 100 $
- Mali: 100 $
- Malta: 100 $
- Malaysia: 100 $
- Norwegen: 100 $
- Philippinen: 100 $
- Tansania: 100 $
- Sambia: 100 $
- Albanien: 0 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 0 $
- Österreich: 0 $
- Barbados: 0 $
- Botsuana: 0 $
- Côte d’Ivoire: 0 $
- Kongo-Kinshasa: 0 $
- Curaçao: 0 $
- Tschechien: 0 $
- Äthiopien: 0 $
- Finnland: 0 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 8900 $8900 $+63.900 $+175.700 $+> 751.700 $
Importe: 83
- Vereinigte Staaten: 3 Mio. $
- Australien: 934.900 $
- Frankreich: 751.700 $
- Vereinigtes Königreich: 430.300 $
- Deutschland: 373.700 $
- Polen: 230.400 $
- Singapur: 183.100 $
- Brasilien: 175.700 $
- Kanada: 161.300 $
- Philippinen: 149.300 $
- Nicaragua: 132.300 $
- Malaysia: 121.100 $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 119.800 $
- Dominikanische Republik: 117.100 $
- Irak: 117.000 $
- Katar: 80.500 $
- Saudi-Arabien: 70.400 $
- Türkei: 64.800 $
- Bahamas: 63.900 $
- Ägypten: 55.400 $
- Israel: 55.200 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 51.800 $
- Italien: 46.200 $
- Norwegen: 45.100 $
- Sint Maarten: 44.400 $
- Japan: 34.900 $
- Spanien: 32.500 $
- Ecuador: 32.300 $
- Belgien: 26.600 $
- China: 20.200 $
- Vietnam: 18.600 $
- Indien: 17.200 $
- Schweiz: 16.500 $
- Taiwan: 13.400 $
- Südafrika: 9400 $
- Mexiko: 9300 $
- Bermuda: 8900 $
- Brunei Darussalam: 8900 $
- Costa Rica: 8600 $
- Finnland: 8600 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 8500 $
- Österreich: 5900 $
- Niederlande: 5500 $
- St. Vincent und die Grenadinen: 5300 $
- Barbados: 5000 $
- Montenegro: 4900 $
- Chile: 4400 $
- Island: 3800 $
- Dominica: 3200 $
- Irland: 3200 $
- Südkorea: 2800 $
- Mongolei: 2800 $
- Nigeria: 2700 $
- Slowakei: 2700 $
- Dänemark: 2400 $
- Portugal: 2400 $
- Bahrain: 1600 $
- Griechenland: 1600 $
- Luxemburg: 1400 $
- Cookinseln: 1200 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 5 Mio. $ | 64,7 % | |
| 2 | 1 Mio. $ | 12,6 % | |
| 3 | 853.500 $ | 10,7 % | |
| 4 | 737.500 $ | 9,3 % | |
| 5 | 42.100 $ | 0,5 % | |
| 6 | 38.700 $ | 0,5 % | |
| 7 | 25.500 $ | 0,3 % | |
| 8 | 15.700 $ | 0,2 % | |
| 9 | 14.900 $ | 0,2 % | |
| 10 | 9500 $ | 0,1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3 Mio. $ | 38,2 % | |
| 2 | 934.900 $ | 11,7 % | |
| 3 | 751.700 $ | 9,4 % | |
| 4 | 430.300 $ | 5,4 % | |
| 5 | 373.700 $ | 4,7 % | |
| 6 | 230.400 $ | 2,9 % | |
| 7 | 183.100 $ | 2,3 % | |
| 8 | 175.700 $ | 2,2 % | |
| 9 | 161.300 $ | 2 % | |
| 10 | 149.300 $ | 1,9 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
-
FR Doc. 2026-14542 · 91 FR 45516 · Quelle: federalregister.gov
Geschichte der Nummer
Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 9705.00 eingereiht.
In der Kombinierten Nomenklatur bildet Unterposition 9705.21 eine einzige Tarifposition; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Unterposition 9705.21 ist im türkischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren dieser Waren in die EU auf 613.172 € (+177 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland waren die USA mit einem Anteil von 48 %, gefolgt von dem Vereinigten Königreich.
2024 wurden weltweit diese Waren im Wert von 8 Mio. $ exportiert (−22,2 % gegenüber dem Vorjahr).
Deutschland lag mit 5 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor den USA.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „menschliche Exemplare und Teile davon“?
„menschliche Exemplare und Teile davon“ fällt unter Unterposition 9705.21 des Harmonisierten Systems, die zu Position 9705 gehört (Abschnitt XXI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „menschliche Exemplare und Teile davon“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 9705.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „menschliche Exemplare und Teile davon“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 9705.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „menschliche Exemplare und Teile davon“?
Deutschland, mit 5 Mio. $ im Jahr 2024 (64,7 % der weltweiten Exporte).
Woher bezieht die EU „menschliche Exemplare und Teile davon“?
In den zwölf Monaten bis August 2026 waren die wichtigsten Lieferländer die USA (48 %), das Vereinigte Königreich (27 %) und Norwegen (6 %); die Einfuhren beliefen sich insgesamt auf 613.172 €.